23.10.2015 19:35:46

UPDATE2/BMVI genehmigt Etihad-Air-Berlin-Gemeinschaftsflüge bis Mitte Januar

   -- Bundesverkehrsministerium genehmigt 31 Codeshare-Verbindungen "letztmalig und befristet"

   -- Alle Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad können bis Mitte Januar wie geplant starten

   (NEU: BMVI)

   Von Archibald Preuschat und Christian Grimm

   FRANKFURT/BERLIN (Dow Jones)--Die arabische Fluglinie Etihad Airways hat im Streit um Gemeinschaftsflüge mit Air Berlin noch etwas mehr Zeit gewonnen: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) teilte am Freitag in Berlin mit, dass Etihad "letztmalig und befristet" bis zum 15. Januar die sogenannten Codeshare-Verbindungen, die nicht durch das aktuelle Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien, ermöglicht würden. Darunter fallen 31 der 83 Codeshare-Verbindungen, die Etihad für den Winterflugplan 2015/2016 beantragt hat. Die anderen 52 sind demnach vom Luftverkehrsabkommen abgedeckt.

   Damit stellte das BMVI sicher, dass alle Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad bis Mitte Januar wie im Winterflugplan vorgesehen starten können und "mit Blick auf bereits verkaufte Tickets für die betroffenen Verbindungen keine Nachteile für Passagiere entstehen". Darüber hinaus werde den Fluggesellschaften mit dieser Entscheidung ausreichend Zeit für eine organisatorische Lösung gegeben - zum Beispiel um Code-Share-Verbindungen in Interlining-Dienste zu überführen, hieß es weiter. Unter Interlining versteht man Abkommen zwischen Airlines, die es ihren Kunden erlauben zwischen den beteiligten Partnern umzusteigen, da die Flugtickets der jeweils anderen Fluggesellschaft akzeptiert werden.

   Etihad hatte am Freitag eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Braunschweig beantragt. Dieses hatte verfügt, dass Code-Share-Flüge mit Air Berlin bis zum 8. November durchgeführt werden können. Die in Frage stehenden Verbindungen werden von Air Berlin durchgeführt, aber auch unter einer Etihad-Flugnummer vermarktet, dem sogenannten Code Share. Darum sind sie Gegenstand des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Bundesrepublik Deutschland.

   "Die Verfügung eröffnet die Möglichkeit, die bestehenden Differenzen in den Verhandlungen zwischen den Regierungen der Vereinigten Arabischen Emirate und der Bundesrepublik zu lösen", begrüßte Etihad in einer Stellungnahme die Gerichtsentscheidung.

   Air Berlin fliegt von verschiedenen deutschen Städten mindestens einmal täglich nach Abu Dhabi. Die Flüge werden auch unter einer Etihad-Flugnummer vermarktet. Das hat den Vorteil, dass sie in internationalen Buchungssystemen besser gefunden werden. Gleichwohl sind die Verbindungen durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht gedeckt. Dies sieht vor, dass lediglich der Reisebedarf zwischen beiden Ländern bedient werden soll. Tatsächlich haben die meisten Passagiere aber gar nicht Abu Dhabi zum Ziel, sondern steigen dort in Etihad-Jets nach Asien oder Australien um. Umgekehrt steigen Passagiere aus Asien oder Australien in Abu Dhabi in eine Air-Berlin-Maschine und steigen in Deutschland teilweise nochmals zu weiteren Zielen um.

Nicht zeitgerechte Genehmigung würde Air Berlin "möglicherweise letal schädigen" Obwohl die Flüge von einer deutschen Fluggesellschaft durchgeführt werden, müssen die Code-Share-Verbindungen jeweils zu Beginn des Winter- und Sommerflugplans im Herbst und Frühjahr neu genehmigt werden. Sollte dies nicht geschehen, fürchten die Air-Berlin-Mitarbeiter um den Bestand der chronisch defizitären Airline, die von Etihad finanziell unterstützt wird. Die Golf-Airline ist mit knapp 30 Prozent auch größter Einzelaktionär von Air Berlin.

   Die Mitarbeiter von Air Berlin hatten in einem Schreiben an Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Umsatzverlust durch eine Nicht-Genehmigung auf rund 140 Millionen Euro. Die Summe erscheint angesichts eines Jahresumsatzes von rund 4 Milliarden Euro zwar gering, Air-Berlin-Insider wissen aber, dass die Summe auch als Gewinn verbucht wird - sich der Verlust von Air Berlin also um 140 Millionen Euro erhöhen würde, wenn die Airline keine Code-Share-Verbindungen mehr anbieten dürfte. Dies liege daran, dass die über das System verkauften Plätze wohl leer blieben.

   Laut Etihad sind für den Winterflugplan bereits 82.000 Reisen auf Code-Share-Flügen gebucht worden.

   "Die nicht zeitgerechte Genehmigung der Code-Share-Verbindungen würde Air Berlin ernsthaft, möglicherweise letal schädigen", hatte Etihad-CEO James Hogan in der Mitteilung erklärt. Hogan hatte vor einigen Wochen Air Berlin weitere Unterstützung durch Etihad in Aussicht gestellt, diese aber an die Genehmigung der Code-Share-Flüge geknüpft.

   Kontakt zu den Autoren: archibald.preuschat@wsj.com und christian.grimm@wsj.com

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   October 23, 2015 13:05 ET (17:05 GMT)

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