12.06.2013 19:00:31

UPDATE: Lufthansa verliert Vielflieger-Prozess

   -- Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein

   -- Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

   -- Lufthansa plant Revision

   (NEU: Aussagen Kläger-Anwalt)

   Von Barbara Millner

   Die Lufthansa hat im Streit mit einem ihrer Vielflieger vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass Prämien des Miles & More-Programms der Airline frei übertragbar sein müssen und urteilte damit zugunsten des Klägers.

   Der Vielflieger hatte seine Bonusmeilen für ein Flugticket eingelöst und dieses dann verkauft. Dies war nach Ansicht der Fluggesellschaft unzulässig, sie kündigte ihm daher seine Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm. Der Kunde hätte das Ticket zwar an Freunde oder Verwandte verschenken dürfen, nicht jedoch verkaufen, argumentierte die Lufthansa. Dagegen wehrte sich der Kunde.

   In erster Instanz hatte das Landgericht Köln der Lufthansa Recht gegeben. In zweiter Instanz zog Europas größte Airline nun den Kürzen. Das Oberlandesgericht Köln kam am Mittwoch zu dem Schluss, dass die Übertragungsbeschränkungen für Prämienmeilen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Miles & More-Programms der Lufthansa unwirksam sind. Der Kunde des Vielfliegerprogramms würde unangemessen benachteiligt.

   Unterlegen ist der Kläger indes mit einer Forderung nach Schadensersatz wegen der unberechtigten Kündigung. Die Rechtslage sei unklar gewesen, die Abwägung der beiderseitigen Interessen komplex, hieß es vom Gericht.

   Mit dem Urteil der zweiten Instanz ist der Streit vermutlich noch nicht beendet. Ein Lufthansa-Sprecher sagte, zwar liege die Urteilsbegründung noch nicht. Die Airline werde den Fall aber "aller Voraussicht nach" vor den Bundesgerichtshof bringen, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen. Das Urteil sei nicht letztinstanzlich und somit nicht allgemein gültig, sagte der Sprecher.

   Dies bestätigte auch die Sprecherin des Gerichts. Das Urteil entscheide unmittelbar nur über die konkrete Klage des einzelnen Klägers. Andere Personen könnten hieraus nicht unmittelbar Rechte herleiten. Sie müssten jeweils eigene Prozesse gegen die Lufthansa führen, wobei sie sich natürlich die rechtliche Argumentation des OLG zu eigen machen könnten. Da andere Richter aber nicht an die am Mittwoch ergangene Entscheidung gebunden seien, könnte ein anderer Prozess auch zu einem anderen Ergebnis führen.

   Nach dem Urteil könnte es zu einem Handel mit Bonusmeilen und Flugtickets kommen. Es sei nicht auszuschließen, dass sich künftig entsprechende Online-Handelsplattformen etablierten, vor allem dann, wenn das Urteil rechtskräftig würde, schreibt der Anwalt des Klägers. Sollte der Handel ein bedeutsames Volumen erlangen und die Lufthansa nicht gegensteuern, so werde sie möglicherweise die Rückstellungen für das Miles & More Programm von derzeit etwa 1,8 Milliarden Euro signifikant erhöhen müssen, so die Kanzlei RB Reiserer Biesinger weiter.

   Der Lufthansa-Sprecher wollte sich zu diesen Vermutungen vor dem Hintergrund der noch möglichen Revision nicht äußern.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/bam/jhe

   (END) Dow Jones Newswires

   June 12, 2013 12:30 ET (16:30 GMT)

   Copyright (c) 2013 Dow Jones & Company, Inc.- - 12 30 PM EDT 06-12-13

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!