10.07.2013 17:34:31

UPDATE: EU-Kommission will über Abwicklung von Banken entscheiden

   --Brüsseler Vorschlag zieht Kritik aus Berlin auf sich

   --Schäuble will sich gegen Vorschlag stemmen

   (NEU: Zusammenfassung)

   Von Angelika Busch-Steinfort, Andreas Kissler und Tom Fairless

   BRÜSSEL/BERLIN--Im Streit um die Frage, wer künftig über die Abwicklung einer maroden Bank entscheidet, legt sich die Europäische Kommission mit Deutschland an. Wie aus dem am Mittwoch vorgelegten Vorschlag zum Aufbau eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus einschließlich EU-Abwicklungsfonds hervorgeht, will die Kommission selbst die Entscheidungshoheit darüber haben, ob und wann eine Bank abgewickelt wird. Auch die Rahmenbedingungen für den Abwicklungsprozess will sie festlegen.

   Nur auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die Binnenmarkt- und Beihilfevorschriften der EU eingehalten würden und die Entscheidungsfindung unabhängig sei, argumentiert die Kommission. Zudem habe sie während der Finanzkrise ausreichende Erfahrung im Umgang mit maroden Banken bewiesen.

   Die Bundesregierung hält davon gar nichts. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mehrfach betont, dass eine zentrale Abwicklung für die Banken der Eurozone gegen die EU-Verträge verstoße. Berlin bevorzugt stattdessen ein Netz aus nationalen Abwicklungsbehörden. So kam denn auch umgehend Kritik aus der Bundeshauptstadt: "Nach unserer Auffassung überzieht der Kommissionsvorschlag die Kompetenzen der Kommission", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert bei einer Pressekonferenz. "Sie hat sie nach der derzeitigen Rechtslage nach unserer Auffassung nicht."

   Seibert warf dem federführenden Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor, mit seinem Vorschlag den gewollten Prozess zu einer EU-Bankenunion zu behindern. Barniers Vorschlag gebe der Kommission Kompetenzen, die sie laut deutscher Rechtsauffassung nach den geltenden Verträgen nicht haben könne. "Im Effekt heißt das, dass der nun vorliegende Vorschlag der Kommission aus unserer Sicht eben den Weg zur Bankenunion leider nicht beschleunigen, sondern verzögern wird", erklärte der Regierungssprecher.

   Es sei nun Sache aller Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments über den Vorschlag zu beraten, heißt es dazu in der Kommission.

   Schäuble (CDU) hatte die Kommission erst am Dienstag bei einem Treffen der Finanzminister in Brüssel davor gewarnt, einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Zuvor hatte er bereits angekündigt, notfalls werde er gegen solche Vorschläge klagen. "Ich werde mit aller Kraft dagegen kämpfen, dass der Vorschlag im Rat angenommen wird", hatte Schäuble Mitte Juni bei einer Veranstaltung in Berlin gesagt. "Und wenn ich das nicht schaffe, bin ich gezwungen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen."

   Die Grünen-Finanzexpertin Priska Hinz nannte Barniers Vorschlag einen "wichtigen Baustein zur Ergänzung der Bankenunion" und teilte gegen Wolfgang Schäuble aus. "Dem deutschen Finanzminister scheint es lieber zu sein, dass weiter die Steuergelder für die Krise verwendet werden", sagte Hinz. Dabei wäre es bei einer Bankenkrise in einem anderen Euro-Staat besser, Gelder deutscher Banken über einen Bankenfonds, statt deutsche Steuergelder über den ESM zu verwenden.

   Die Diskussion über die Abwicklungsbehörde ist Teil eines großen Projektes zur Schaffung einer Bankenunion in der EU, das der seit drei Jahren schwelenden Schuldenkrise endlich ein Ende bereiten soll. Krisenmanager der Eurozone wollen vor allem dafür sorgen, dass sich wegen strauchelnder Banken nicht gleich auch ganze Staaten heftig verschulden müssen.

   Der von Binnenmarktkommissar Barnier vorgeschlagene Abwicklungsmechanismus soll neben der gemeinsamen Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) die zweite Säule einer EU-Bankenunion sein. Beides gilt für alle Banken des Euroraums und die Banken derjenigen Nicht-Euro-Staaten, die sich der Bankenunion freiwillig anschließen wollen.

   Der Abwicklungsmechanismus umfasst die folgenden Elemente: Warnt die EZB in ihrer Funktion als Aufseherin vor der bedrohlichen Schieflage einer Bank, tritt ein Abwicklungsgremium in Aktion - die Bezeichnung Behörde hat die Kommission ausdrücklich vermieden. Dieses Gremium besteht aus Vertretern der zuständigen nationalen Behörden sowie der EZB und der Kommission. In die Arbeiten des Gremiums sollen die nationalen Abwicklungsbehörden eingebunden werden. Aus diesem Grund habe auch kein Land mit unliebsamen Überraschungen zu rechnen, heißt es in der Kommission. "Diese Befürchtung ist einfach nicht realistisch", sagte ein Kommissionsbeamter.

   Empfiehlt das Gremium die Abwicklung einer Bank, wird dieser Schritt von der Kommission offiziell ausgelöst und die Bedingungen für die einzusetzenden Instrumente sowie die Nutzung von Geldern aus dem EU-Abwicklungsfonds festgelegt. Die Abwicklungspläne werden dann von den nationalen Behörden ausgeführt, die dabei von dem erwähnten Abwicklungsgremium beaufsichtigt werden. Sollte sich eine nationale Behörde nicht an die vorgegebenen Spielregeln halten, soll das Gremium direkte Weisungsbefugnis gegenüber der betroffenen Bank haben.

   Der geplante Abwicklungsfonds soll ausschließlich aus Privatkapital gespeist werden. Jede dem zentralen Aufsichtssystem unterworfene Bank muss in den Fonds je nach ihrem Risikokapital einzahlen. Auch das Abwicklungsgremium soll ausschließlich mit Fondsgeldern finanziert werden.

   Nach dem Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs soll der EU-Abwicklungsmechanismus ab Januar 2015 angewendet werden können. Die Bankenaufsicht soll einige Monate zuvor stehen.

   Das zentrale Abwicklungssystem baut auf einer Richtlinie zur Bankenabwicklung auf, über die Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament allerdings derzeit noch verhandeln. Die Richtlinie gilt für alle 28 EU-Staaten und legt die grundsätzlichen Standards für den Umgang mit Pleitebanken auf nationaler Ebene fest.

   Die Richtung beider Gesetzgeber heißt: Muss ein schlingerndes Geldhaus künftig gerettet werden, sind zuerst Aktionäre und Anleihebesitzer in der Verantwortung. Danach können auch Bankguthaben über 100.000 Euro herangezogen werden. Die Konten von Kleinsparern werden nicht angetastet. Über Details wollen sich Rat und Parlament im Herbst einigen.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

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   July 10, 2013 11:03 ET (15:03 GMT)

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