Reform verfassugnswidrig 04.01.2013 13:52:32

Ungarisches Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform

Die neue Vorschrift zur Wählerregistrierung und andere Regelungen seien "verfassungswidrig", erklärte das Gericht am Freitag. Der ungarische Präsident Janos Ader hatte den höchsten Richtern im Dezember die Reform zur Überprüfung vorgelegt und Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit geäußert.

   Die Gerichtsentscheidung ist eine Niederlage für Ministerpräsident Viktor Orban. Mit der Zweidrittelmehrheit seiner Fidesz-Partei hatte das Parlament im November 2012 die Wahlrechtsänderungen beschlossen. Die Opposition warf Orban vor, mit der Neuregelung das Wahlverhalten beeinflussen zu wollen, um die nächste Parlamentswahl im Jahr 2014 zu seinen Gunsten zu entscheiden.

   Besonders empört zeigte sich die Opposition über die jetzt gekippte Vorschrift zur Wählerregistrierung. Demnach muss sich jeder, der an der Parlamentswahl teilnehmen will, bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin in einer Wählerliste eintragen; eine Briefregistrierung ist nicht möglich. Wer den Termin versäumt, darf nicht wählen. Orbans Kritiker argumentierten, damit würden unentschiedene Wähler letztlich davon abgehalten, gegen die Regierung zu stimmen. Bisher reichte wie in Deutschland der Ausweis am Wahltag aus, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.

   Bereits Ende Dezember hatte das Verfassungsgericht die Registrierungspflicht aus formalen Gründen verworfen. Die Regierung habe ihre Kompetenzen überschritten, erklärte das Gericht damals. In der neuen Entscheidung wurde die Registrierungspflicht nun inhaltlich verworfen.

BUDAPEST (AFP) Dow Jones Newswires

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