04.07.2016 12:45:00

Unfallpolizzen-Änderungen ab dem 70er - Urteil gegen Generali

Versicherungen dürfen ihre Kunden nicht diskriminieren, Verschlechterungen für Ältere sind unzulässig. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) nach einer Verbandsklage der Konsumentenschützer festgestellt. Beklagt war die Generali. Die hat heute darauf verwiesen, dass sich das Urteil auf Allgemeine Vertragsbedingungen beziehe, die die Generali nicht mehr verwende.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Zum Anlassfall: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen zwei Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallvorsorge (AUVB) der Generali Versicherung geklagt. Beanstandet wurde insbesondere eine Regelung, mit der sich die Versicherung vorbehielt, Prämie und Leistungen zu ändern, sobald Versicherte das 70. Lebensjahr vollenden.

Der Umfang dieser "Altersumstellung" wurde dabei, so der VKI, nicht näher angegeben. Mögliche Folgen für die Betroffenen blieben damit völlig unklar.

Zuvor hatte schon das Handelsgericht Wien die Altersumstellung bei der Generali-Versicherung u.a. "als unzulässige Preis- und Leistungsänderung" eingestuft. Zwar sah der Text der Klausel vor, dass Versicherte der Änderung binnen einem Monat widersprechen können. Im Fall eines Widerspruchs sollten dann aber reduzierte Versicherungssummen gelten. Das OLG Wien beurteilte die Klausel nun ebenfalls als rechtswidrig. Schon alleine deshalb, weil die Versicherung dem Wortlaut nach gar nicht verpflichtet sei, Betroffene auf die Folgen hinzuweisen, die sich daraus ergeben, wenn sie der Änderung nicht widersprechen. Aus demselben Grund wurde auch eine weitere Klausel zur Vertragsverlängerung für unzulässig befunden.

Als "wichtiges Signal" begrüßt Harald Glatz, Konsumentenschutzsprecher des Pensionistenverbandes Österreichs, die erfolgreiche Klage. Eine Schlechterstellung aufgrund des Alters sei "unzulässig, schändlich und wird von uns nicht kampflos hingenommen. Der Pensionistenverband fordert die Verankerung eines Diskriminierungsverbots auf Grund des Alters in der Österreichischen Bundesverfassung.

Auch der VKI wertet Klauseln zur "Altersumstellung" grundsätzlich als äußerst kritisch, wie der VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke erklärte. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, seien auch Forderungen von Konsumenten realistisch, so Hirmke.

Die Generali Versicherung hat am Montag angekündigt, das Urteil zu prüfen und dann über allfällige weitere Schritte zu entscheiden.

(Schluss) rf/itz

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