19.12.2012 09:28:16

UBS: Verwaltungsrat genehmigt Libor-Vergleiche mit US- und britischen Behörden

Zürich (www.aktiencheck.de) - Die schweizerische Großbank UBS AG gab am Mittwoch bekannt, dass ihr Verwaltungsrat mit dem US-Justizministerium (DoJ) und der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) Vergleiche genehmigt hat.

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, stehen diese Vergleiche im Zusammenhang mit ihren Untersuchungen zu den Referenzzinssätzen. Die vorgeschlagene Einigung mit der CFTC muss von dieser noch bewilligt werden. Im Hinblick auf die Untersuchungen der britischen Financial Services Authority (FSA) kam ebenfalls eine Einigung zustande. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wird ihrerseits eine Verfügung erlassen und damit das offizielle Verfahren im Zusammenhang mit UBS beenden.

Den Angaben zufolge wird UBS eine Zahlung von ca. 1,4 Mrd. Schweizer Franken (CHF) an Geldstrafen und Gewinnherausgaben leisten. UBS wird eine Geldbuße von 160 Mio. GBP an die FSA bezahlen und 59 Mio. CHF an die FINMA entrichten, was einer Herausgabe des schätzungsweise erzielten Gewinns entspricht. Daneben hat der UBS-Verwaltungsrat eine Zahlung von Geldbußen im Gesamtbetrag von 1,2 Mrd. CHF an das DoJ und die CFTC genehmigt. Separate Ankündigungen dieser beiden Behörden werden im späteren Tagesverlauf erwartet. Diese Gelder werden gemäß einem definierten Zeitplan ausbezahlt.

In den Vergleichen wurden u.a. folgende Verhaltensweisen aufgeführt: Bestimmte Mitarbeiter von UBS waren an dem Versuch beteiligt, die Eingaben für bestimmte Referenzzinssätze zugunsten von Handelspositionen zu manipulieren; gewisse Mitarbeiter der Bank haben mit Angestellten anderer Banken und Cash-Brokern konspirative Absprachen getroffen, um bestimmte Referenzzinssätze zugunsten ihrer Handelspositionen zu beeinflussen; gewisse Mitarbeiter haben den für das Einreichen von Libor-Daten zuständigen UBS-Stellen unangemessene Anweisungen erteilt, teilweise motiviert durch den Wunsch, eine unfaire und negative Markt- und Medieneinschätzung während der Finanzkrise zu vermeiden.

Auf der Grundlage der Geschäftstätigkeit bis zum Datum dieser Bekanntmachung rechnet UBS für das vierte Quartal mit einem den Aktionären zurechenbaren Reinverlust in Höhe von ca. 2,0 bis 2,5 Mrd. CHF. Gründe dafür sind in erster Linie: Rückstellungen für Rechtsfälle und regulatorische Angelegenheiten (einschließlich der Libor-Vergleiche und Klagen im Zusammenhang mit dem Verkauf von RMBS und anderer Belange) von ca. 2,1 Mrd. CHF; Restrukturierungskosten von ca. 0,5 Mrd. CHF und Verlust von ca. 0,4 Mrd. CHF aus der Neubewertung eigener Verbindlichkeiten, die als finanzielle Verpflichtungen zum Fair Value bilanziert sind. Auf bereinigter Basis erwartet UBS einen Vorsteuergewinn in Höhe von 2,5 bis 3,0 Mrd. CHF für 2012. Da das Quartal noch nicht abgeschlossen ist, sind die erwähnten Schätzungen Schwankungen unterworfen, bedingt durch Marktbewegungen (inklusive solche mit Bezug zu eigenen Verbindlichkeiten) und andere Faktoren, und sind im Hinblick auf Nachtsteuerbetrachtung abhängig von Steuerberechnungen.

Die Aktie von UBS notiert derzeit bei 15,16 Schweizer Franken (-0,59 Prozent). (19.12.2012/ac/n/a)

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