Deutsche Bank Großgläubiger |
18.06.2017 19:43:41
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Trump gewährt teilweise Einblick in seine Finanzen
Der Präsident reichte am 14. Juni ein Formular bei der Ethik-Organisation Office for Government Ethics ein, das diese am Freitag online zur Verfügung stellte. Daraus ist zu ersehen, dass Trump über ein Firmengeflecht von 565 Einzelfirmen herrschte. Die meisten Chefposten gab er am 19. Januar 2017 zurück, einen Tag vor seiner Amtseinführung. Aus anderen Positionen hatte er sich dem Papier zufolge bereits früher zurückgezogen.
VERMÖGEN DEUTLICH ÜBER EINE MILLIARDE US-DOLLAR
Klar wird auch, dass Trump über ein erhebliches Vermögen verfügt - deutlich über eine Milliarde Dollar. Aufgrund des Veröffentlichungsmodus in Spannbreiten ist eine klare Aussage darüber aus dem vorliegenden Zahlenmaterial jedoch nicht möglich. Das Vermögen kann auch deutlich größer sein.
Demgegenüber stehen Schulden von ebenfalls mehreren Hundert Millionen Dollar - deutlich weniger als das Vermögen. Ein großer Teil der Verbindlichkeiten besteht gegenüber der Deutschen Bank. Wie hoch diese genau sind, lässt sich aus den Unterlagen ebenfalls nicht erkennen, jedoch deutlich mehr als 100 Millionen Dollar.
MEHREINNAHMEN DURCH BEKANNTHEITSSTEIGERUNG
Deutlich wird, dass er knapp 20 Millionen Dollar mit seinem neu eröffneten Trump-Hotel in Washington verdient hat. Auch in seinem Domizil Mar-a-Lago in Florida hat Trump Zugewinne erzielt. Der Umsatz verdoppelte sich fast auf gut 37 Millionen Dollar für den Berichtszeitraum von etwas mehr als 15 Monaten, Angaben über den Gewinn gibt es nicht. Die vorangegangene Periode ist mit 18 Monaten etwas länger und deshalb nur bedingt vergleichbar.
Insgesamt legen die Zahlen nahe, dass Trump durch die Steigerung seines Bekanntheitsgrades im Wahlkampf und im Amt Mehreinnahmen bei seinen Geschäften erzielen konnte, vor allem aus seinen Hotels und Golfclubs. Die Geschäfte wurden zwar alle auf seine Söhne Eric und Donald Jr. übertragen, jedoch nach Auffassung der Ethik-Kommission nicht ausreichend.
NICHT ANNÄHERND SO GENAU WIE EIN STEUERBESCHEID
Trump war zu der Offenlegung der Angaben nicht verpflichtet. Genaue Aufschlüsse über seine finanzielle Situation oder über bestimmte Geschäfte sind daraus nicht ersichtlich. Er macht lediglich Angaben zu einer Bandbreite von Einnahmen und Ausgaben.
Die Unterlagen sind nicht annähernd so genau wie ein Steuerbescheid, dessen Veröffentlichung Trump weiterhin schuldig bleibt. In den USA war es für US-Präsidenten sowie für Bewerber für das Amt bisher üblich, diese Unterlagen zu veröffentlichen./dm/DP/he
WASHINGTON (dpa-AFX)
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