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Thomson Reuters ONE Ad-hoc/HEAD N.V. GIBT EIN -2-
Head N.V. / Ad hoc: Head N.V. GIBT EIN BEZUGSRECHTSANGEBOT VON BIS ZU 199.958.536 JUNGEN VORZUGSAKTIEN ZU EINEM AUSGABEPREIS VON EUR 0,05 JE JUNGE VORZUGSAKTIE BEKANNT Verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Nicht zur Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung (sei es mittelbar oder unmittelbar, vollständig oder teilweise) in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Es gelten weitere Beschränkungen. Siehe den Haftungsausschluss am Ende dieser Bekanntmachung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um einen Prospekt. Die in der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Angaben stellen kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar. Die Angebotsaktien wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Wertpapiergesetz") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Personen weder angeboten noch verkauft werden, außer an qualifizierte institutionelle Investoren im Sinne der Definition in Rule 144A des Wertpapiergesetzes (Qualified Institutional Buyers (QIBs)) im Rahmen einer Ausnahmeregelung von den Registrierungsvorschriften des Wertpapiergesetzes bzw. im Rahmen eines diesen Vorschriften nicht unterfallenden Rechtsgeschäfts.
HEAD N.V. GIBT EIN BEZUGSRECHTSANGEBOT VON BIS ZU 199.958.536 JUNGEN VORZUGSAKTIEN ZU EINEM AUSGABEPREIS VON EUR 0,05 JE JUNGE VORZUGSAKTIE BEKANNT
Amsterdam - 11. Februar 2011. Die Head N.V. (die Gesellschaft oder Head) gibt ihr Angebot von bis zu 199.958.536 jungen Vorzugsaktien im Nennwert von jeweils EUR 0,01 (die Angebotsaktien bzw. das Angebot) zu einem Ausgabepreis von EUR 0,05 je Angebotsaktie (der Ausgabepreis) bekannt. Personen, die zum Stichtag Inhaber von Stammaktien am Kapital der Gesellschaft im Nennwert von EUR 0,01 (die Stammaktien) sind, wird das nicht übertragbare Recht gewährt, die Angebotsaktien anteilig im Verhältnis ihres Stammaktienbestands zum Ausgabepreis je Angebotsaktie zu zeichnen (sofern es sich bei ihnen um Berechtigte handelt), vorbehaltlich der geltenden wertpapierrechtlichen Vorschriften und der im Prospekt vom 11. Februar 2011 (der Prospekt) enthaltenen Bedingungen. Jeder Berechtigte hat das Recht, für jede am Stichtag gehaltene Stammaktie 2,267 Angebotsaktien zu zeichnen (abgerundet auf die nächste Angebotsaktie).
ZWECK DES ANGEBOTS
Aufgrund der Saisonabhängigkeit der Cash Flows und des Betriebsmittelbedarfs der Gesellschaft war die Gesellschaft in der Vergangenheit gezwungen, ihren Liquiditätsbedarf mit Fremdmitteln zu decken. In Anbetracht der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Kosten der Fremdmittelaufnahme, wird eine zusätzliche Aufstockung des Eigenkapitals durch ihre Aktionäre von der Gesellschaft als vernünftige Maßnahme im Rahmen der Finanzplanung erachtet. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Angebot insgesamt rund EUR 9,5 Mio. netto erlöst werden. Die Gesellschaft wird den gesamten Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine Unternehmenszwecke verwenden.
WICHTIGE AUSSTATTUNGSMERKMALE DES ANGEBOTS
Die nachstehenden Angaben stehen unter dem Vorbehalt der ausführlicheren Bedingungen des Angebots, die im Prospekt aufgeführt sind. Dieser wird voraussichtlich ab heute verfügbar sein.
Allgemeines
Es wurden und werden keine Schritte unternommen, um ein öffentliches Angebot der Angebotsaktien in anderen Rechtsordnungen als Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, der Schweiz bzw. dem Vereinigten Königreich zuzulassen. Das Angebot erfolgt ausschließlich in den Rechtsordnungen, in denen es rechtmäßig erfolgen kann, und richtet sich ausschließlich an Personen, an die es rechtmäßig gerichtet werden kann (die Berechtigten).
Das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von Stammaktien wurde im Hinblick auf das Angebot ausgeschlossen.
Es wurde und wird kein Antrag auf Börsennotierung bzw. Zulassung zum Handel der Angebotsaktien oder des Rechts zur Zeichnung von Angebotsaktien an der Wiener Wertpapierbörse oder einer anderen Börse gestellt.
Das Recht zur Zeichnung von Angebotsaktien ist nicht übertragbar. Eine Übertragung der Angebotsaktien ist nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft möglich.
Angebotsbedingungen
Nach der Veröffentlichung des Prospekts wird eine außerordentliche Hauptversammlung (die Außerordentliche Hauptversammlung) einberufen, bei der unter anderem die folgenden Punkte zur Beschlussfassung vorgelegt werden: (i) die Änderung der Satzung dahingehend, dass sämtliche Vorzugsaktien, und somit auch sämtliche Angebotsaktien, den im Abschnitt "Vorgesehene Bedingungen der Angebotsaktien" aufgeführten Bedingungen unterliegen, und (ii) die Erhöhung des genehmigten Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 4.000.000 (bestehend aus 200.000.000 Stammaktien und 200.000.000 Vorzugsaktien) auf EUR 14.000.000 (bestehend aus 1.200.000.000 Stammaktien und 200.000.000 Vorzugsaktien), um das Angebot und letztendlich die Umwandlung der Angebotsaktien in Stammaktien einfacher zu gestalten (die Beschlüsse).
Die Abwicklung des Angebots ist bedingt durch die Fassung der Beschlüsse. Sollte einer dieser Beschlüsse nicht bis spätestens 1. Juni 2011 gefasst sein, wird das Angebot zurückgezogen.
Stichtag
Stichtag für die Feststellung der Inhaber der ausstehenden Stammaktien, denen das Recht zur Zeichnung der Angebotsaktien (vorbehaltlich der anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften) gewährt wird, ist unmittelbar nach Handelsschluss der Stammaktien im amtlichen Handel der Wiener Wertpapierbörse um 17:40 Uhr MEZ am 10. Februar 2011 (der Stichtag).
Zeichnungsrecht
Nach den anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften hat jeder Berechtigte, der Stammaktien hält, das Recht, für jede dieser am Stichtag unmittelbar nach Handelsschluss der Stammaktien im amtlichen Handel der Wiener Wertpapierbörse um 17:40 Uhr MEZ gehaltenen Stammaktien 2,267 Angebotsaktien zu zeichnen (abgerundet auf die nächste Angebotsaktie). Es werden keine Bruchteile von Angebotsaktien ausgegeben.
Zur Inanspruchnahme bzw. Ausübung ihres Rechts zur Zeichnung von Angebotsaktien sind ausschließlich diejenigen Inhaber von Stammaktien berechtigt, die zum Stichtag als Berechtigte gelten. Das Angebot stellt kein Angebot von Angebotsaktien an Personen dar, bei denen es sich nicht um Berechtigte handelt, und mit diesem Angebot erwerben diese Personen keinerlei Rechte, auch nicht das Recht zur Inanspruchnahme bzw. Ausübung eines Rechts zur Zeichnung von Angebotsaktien.
Ausübungsfrist
Berechtigte können die Angebotsaktien (vorbehaltlich der anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften) zwischen 09:00 Uhr MEZ am 11. Februar 2011 und 15:30 Uhr MEZ am 18. Februar (die Ausübungsfrist) zeichnen. Hat ein Berechtigter sein Recht zur Zeichnung von Angebotsaktien wirksam ausgeübt, kann er diese Ausübung weder widerrufen noch ändern, soweit im Prospekt keine anders lautenden Bestimmungen enthalten sind. Nach Ablauf der Ausübungsfrist ist eine Ausübung des Zeichnungsrechts nicht mehr möglich.
Zeichnung
Die VEM Aktienbank AG fungiert im Zusammenhang mit dem Angebot als Zeichnungsstelle (die Zeichnungsstelle).
Inhaber von auf den Inhaber lautenden Stammaktien üben ihr Recht gemäß den ihnen von ihrem Finanzvermittler erteilten Anweisungen aus. Inhaber von auf den Namen lautenden Stammaktien wenden sich an die Zeichnungsstelle und üben ihr Recht gemäß den ihnen von der Zeichnungsstelle erteilten Anweisungen aus.
Die Zeichnungsstelle ist für die Einholung der von den Berechtigten erteilten Ausübungsanweisungen verantwortlich. Die Klärung sämtlicher Fragen betreffend die Fristen, die wirksame Erteilung sowie die Form von Anweisungen, die der Zeichnungsstelle in Bezug auf die Ausübung des Rechts zur Zeichnung von Angebotsaktien erteilt werden, erfolgt durch die Zeichnungsstelle. Die Gesellschaft haftet weder für Handlungen oder Unterlassungen eines Finanzvermittlers, über den Aktionäre ihre Stammaktien halten, noch für Handlungen oder Unterlassungen der Zeichnungsstelle im Zusammenhang mit einzelnen Zeichnungen bzw. behaupteten Zeichnungen.
Zahlung und Lieferung
Die Angebotsaktien lauten auf den Namen und werden nicht an der Börse notiert. Die Lieferung der Angebotsaktien erfolgt dementsprechend im Wege der Eintragung in das Aktionärsregister der Gesellschaft, welches von der Computershare Deutschland GmbH & Co KG, einem verbundenen Unternehmen der Zeichnungsstelle, verwaltet wird. Es werden keine Aktienzertifikate für die Angebotsaktien ausgegeben.
Unmittelbar nach der Außerordentlichen Hauptversammlung wird die Gesellschaft in einer Pressemitteilung bekanntgeben, ob sämtliche Beschlüsse gefasst wurden oder nicht und ob das Angebot entsprechend von diesem Zeitpunkt an als unbedingt gilt. Wurden bei der Außerordentlichen Hauptversammlung sämtliche Beschlüsse gefasst und gilt das Angebot dementsprechend von diesem Zeitpunkt an als unbedingt, ist der Abwicklungstag der 29. April 2011.
Gilt das Angebot von diesem Zeitpunkt an als unbedingt, teilt die Zeichnungsstelle den Anlegern die Anzahl der Angebotsaktien schriftlich mit, die diesen jeweils zugeteilt wurde. Diese schriftliche Mitteilung enthält Anweisungen für die Zahlung des Ausgabepreises der den Anlegern jeweils (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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zugeteilten Angebotsaktien. Die Zahlung für die Angebotsaktien ist gemäß den
Anweisungen in der schriftlichen Mitteilung und in jedem Fall spätestens am
Abwicklungstag zu leisten.
Nicht ausgeübtes Zeichnungsrecht und Übernahmevereinbarungen
Sämtliche Angebotsaktien, die von Berechtigten während der Ausübungsfrist nicht wirksam gezeichnet werden (einschließlich sämtlicher Angebotsaktien, die aufgrund des Abrundens bei dem Recht der Aktionäre zur Zeichnung von Angebotsaktien nicht gezeichnet werden bzw. die nicht ausgegeben werden, weil der betreffende Aktionär es versäumt hat, sämtliche Zeichnungsanträge gemäß den Anweisungen der Zeichnungsstelle fristgerecht auszufüllen und einzureichen oder den Ausgabepreis gemäß den Anweisungen der Zeichnungsstelle zu zahlen), werden vom Hauptaktionär der Gesellschaft, der Head Sports Holdings N.V., zum Ausgabepreis und zu den Bestimmungen und Bedingungen eines Übernahmevertrags vom 10. Februar 2011 zwischen der Gesellschaft und der Head Sports Holdings N.V. gekauft.
Mögliche Verwässerung
Insgesamt werden bis zu 199.958.536 Vorzugsaktien ausgegeben. Nimmt also ein Inhaber von Stammaktien nicht an dem Angebot teil, werden sich sein anteiliges Eigentum und seine Stimmrechte an der Gesellschaft durch die Ausgabe der Angebotsaktien umgehend um rund 69,3 % verwässern. Am 10. Jahrestag nach der Ausgabe der Angebotsaktien werden die dann ausstehenden Angebotsaktien automatisch in 5 Stammaktien umgewandelt, ohne dass es hierzu eines weiteren Zutuns der Inhaber der Angebotsaktien bedarf. Eine Umwandlung zu einem früheren Zeitpunkt ist aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Versammlung der Aktionäre der Stammaktien (ausgenommen der Inhaber von Angebotsaktien in Bezug auf deren Anteil an Angebotsaktien) möglich, der mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen wird. Wenn und sobald die Angebotsaktien (im Verhältnis 5 Stammaktien für jeweils eine Angebotsaktie) in Stammaktien umgewandelt werden, kommt es bei Inhabern von Stammaktien, die nicht an dem Angebot teilgenommen haben, zu einer erneuten Verwässerung des anteiligen Eigentums und der Stimmrechte an der Gesellschaft, und zwar insgesamt um bis zu rund 91,9 %.
Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot
Im nachstehenden Zeitplan sind einige der wichtigsten voraussichtlichen Termine für das Angebot aufgeführt.
Stichtag Unmittelbar nach Handelsschluss der Stammaktien im amtlichen Handel der Wiener Wertpapierbörse um 17:40 Uhr MEZ am 10. Februar 2011.
Beginn der Ausübungsfrist 09:00:00 Uhr MEZ am 11. Februar 2011.
Ende der Ausübungsfrist 15:30 Uhr MEZ am 18. Februar 2011.
Voraussichtlicher Termin der 1. April 2011 Außerordentlichen Hauptversammlung, der die Beschlüsse vorgelegt werden
Zuteilung der Angebotsaktien (1) 1. April 2011
Ausgabe, Zahlung und Lieferung der 29. April 2011 Angebotsaktien (1)
(1) Bei diesen Terminen wird davon ausgegangen, dass die Außerordentliche Hauptversammlung am vorgenannten Termin stattfindet und dass alle Beschlüsse bei dieser Außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
Die Ergebnisse des Angebots werden so bald wie möglich nach der Zuteilung der Angebotsaktien ebenfalls durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Gesellschaft bekanntgegeben.
Die Gesellschaft kann die im Zeitplan und an anderen Stellen im Prospekt angegebenen Termine, Uhrzeiten und Fristen anpassen. Sollte sich die Gesellschaft für eine Anpassung der Termine, Uhrzeiten und Fristen entscheiden oder sollte deren Anpassung anderweitig notwendig werden, wird die Gesellschaft die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) benachrichtigen und eine Pressemitteilung herausgeben sowie (falls erforderlich) eine Anzeige im amtlichen Kursblatt veröffentlichen. Alle sonstigen wesentlichen Änderungen werden in einer Pressemitteilung, (falls erforderlich) in einer Anzeige im amtlichen Kursblatt sowie (falls erforderlich) in einem Nachtrag zum Prospekt veröffentlicht.
BEDINGUNGEN DER ANGEBOTSAKTIEN
Die Abwicklung des Angebots ist bedingt durch die Fassung der Beschlüsse. Wenn und sobald das Angebot als unbedingt gilt und die Angebotsaktien ausgegeben werden, gelten für die Angebotsaktien entsprechend die im Prospekt näher beschriebenen Bedingungen.
NÄHERE ANGABEN ZU DEM ANGEBOT
Nähere Angaben zu dem Angebot können dem Prospekt entnommen werden, der voraussichtlich ab heute verfügbar sein wird. Vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sind Exemplare des Prospekts (zusammen mit Übersetzungen der Prospektzusammenfassung ins Französische, Deutsche und Italienische) sowie etwaige Nachträge zum Prospekt während seiner Geltungsdauer kostenlos wie folgt erhältlich: (i) über die Website der Gesellschaft (http://www.head.com), (ii) zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse oder (iii) zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle der Zeichnungsstelle unter der nachstehend angegebenen Adresse oder (iv) durch eine schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die Gesellschaft oder die Zeichnungsstelle unter der jeweils nachstehend angegebenen Adresse gerichtete Anfrage.
Head N.V. Rokin 55, 1012 KK Amsterdam, Niederlande Telefon: +31 20 625-1295 Fax: +31 20 521 4822 E-Mail:headinvestors@aol.com
Zeichnungsstelle
VEM Aktienbank AG Prannerstraße 8, München, Deutschland Telefon: +49 89 30903 320 Fax: +49 89 30903 7320 E-Mail: head@computershare.de Website:www.vem-aktienbank.de
Über Head
Head N.V. ist ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von Marken- Sportausrüstungen. Die Stammaktien von Head N.V. notieren an der Wiener Wertpapierbörse.
Unser Unternehmen gliedert sich in vier Bereiche: Wintersport, Racketsport, Tauchsport und Lizenzen. Wir verkaufen Produkte unter den Marken HEAD (Tennis-, Squash- und Racketball-Schläger, Tennisbälle, Tennisschuhe, Badmintonausrüstung, Alpinskier, Skibindungen und Skischuhe, Snowboards, Snowboardbindungen und -schuhe, Helme und Schutzbekleidung), Penn (Tennisbälle und Racketball-Bälle), Tyrolia (Skibindungen) sowie Mares/Dacor (Tauchausrüstungen). Wir nehmen in all unseren Produktmärkten Spitzenpositionen ein, und unsere Produkte werden von zahlreichen Top-Athleten weltweit verwendet, darunter
Skifahrer: Bode Miller, Didier Cuche, Aksel Lund Svindal, Ted Ligety, Werner Heel, Kjetil Jansrud, Patrick Staudacher, Johann Grugger, Hermann Maier, Franz Klammer, Jon Olsson, Lindsey Vonn, Maria Riesch, Anja Parson, Elisabeth Gorgl, Sarka Zahrobska
Tennisspieler: Novak Djokovic, Andy Murray, Robin Soderling, Mikhail Youzhny, Marin Cilic, Svetlana Kuznetsova, Victoria Azarenka, Andre Agassi, Guillermo Vilas, Ilie Nastase, Björn Borg, Mansour Bahrami.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Nicht zur Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung (sei es mittelbar oder unmittelbar, vollständig oder teilweise) in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre.
Diese Bekanntmachung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Wertpapiere der Head N.V. (die betreffenden Wertpapiere werden nachfolgend als die Wertpapiere bezeichnet) dar und ist auch nicht als solche(s) auszulegen, und zwar weder in den Vereinigten Staaten noch in Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, bevor nicht eine Registrierung, eine Freistellung von der Registrierungspflicht oder eine Zulassung nach den wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Rechtsordnung erfolgt ist.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner geltenden Fassung (das Wertpapiergesetz) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Personen weder angeboten noch verkauft werden, außer an qualifizierte institutionelle Investoren im Sinne der Definition in Rule 144A des Wertpapiergesetzes (Qualified Institutional Buyers (QIBs)) im Rahmen einer Ausnahmeregelung von den Registrierungsvorschriften des Wertpapiergesetzes bzw. im Rahmen eines diesen Vorschriften nicht unterfallenden Rechtsgeschäfts. Jeder Käufer der Wertpapiere wird durch die Tätigung des Kaufs so behandelt, als hätte er bestimmte Bestätigungen, Zusicherungen und Verpflichtungserklärungen gemäß den Bedingungen des Prospekts abgegeben, und jeder als Käufer auftretende QIB in den Vereinigten Staaten muss als aufschiebende Bedingung für die Zeichnung der Wertpapiere eine Erklärung nach dem Muster unterzeichnen, das dem Prospekt beigefügt ist.
Es wurden von der Head N.V. keine Schritte unternommen, infolge derer ein Angebot der Wertpapiere oder der Besitz bzw. die Verteilung dieser Bekanntmachung oder sonstiger Angebots- oder Werbematerialien in Bezug auf diese Wertpapiere in einer Rechtsordnung zulässig wäre, in der diese Schritte zu diesem Zweck unternommen werden müssen.
Da die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung in bestimmten Rechtsordnungen möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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unterworfen ist, wird allen Anlegern in den Rechtsordnungen, in denen diese
Bekanntmachung herausgegeben, veröffentlicht oder verteilt wird, empfohlen, sich
über diese Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Anleger können unter keinen Umständen im Vertrauen auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben bzw. deren Vollständigkeit handeln. Weder die Gesellschaft noch ihre Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Berater oder eine sonstige Person (i) geben irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben bzw. der darin ausdrücklich oder implizit wiedergegebenen Ansichten ab, weshalb Anleger entsprechend nicht im Vertrauen darauf handeln sollten, oder (ii) haften in irgendeiner Weise für etwaige Fehler oder fehlende Angaben bzw. für etwaige Schäden, die in irgendeiner Weise mittelbar oder unmittelbar aus dieser Bekanntmachung oder ihrem Inhalt entstehen.
Diese Bekanntmachung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US- amerikanischen Gesetzes zur Reform von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Privatplatzierungen von 1995 (Private Securities Litigation Reform Act of 1995). Die in dieser Bekanntmachung verwendeten Formulierungen "davon ausgehen", "glauben", "könnte", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigten", "kann", "planen", "vorhersagen", "prognostizieren", "werden" sowie ähnliche Begrifflichkeiten und Ausdrücke, einschließlich Verweise auf Annahmen der Head N.V. und ihrer Unternehmensleitung oder von Dritten, weisen auf zukunftsgerichtete Aussagen hin. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über die Unternehmensstrategie, die Finanzlage und die Ergebnisse der Head N.V. sowie Marktdaten und alle sonstigen Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt. Diese Aussagen beruhen auf den Ansichten der Unternehmensleitung der Head N.V. sowie den Annahmen ihrer Unternehmensleitung und den der Head N.V. derzeit vorliegenden Informationen. Die Head N.V. ist zwar der Auffassung, dass diese Ansichten und Annahmen angemessen sind, aber die Aussagen unterliegen zahlreichen Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Folgen und Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um einen Prospekt. Die in der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Angaben stellen kein Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar. Das Angebot zum Kauf der Wertpapiere nach Maßgabe des Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis der Angaben, die in dem Prospekt enthalten sind, der der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Angebot in den Niederlanden zur Verfügung zu stellen ist, und jeder Anleger sollte seine Anlage ausschließlich auf dieser Basis tätigen.
--- Ende der Mitteilung ---
Head N.V. Rokin 55 Amsterdam Niederlande
WKN: 577203 ;ISIN: NL0000238301;
Bezugsrechtsangebot junge Vorzugsaktien (PDF): http://hugin.info/133711/R/1487999/423488.pdf
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Source: Head N.V. via Thomson Reuters ONE
[HUG#1487999]
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