23.11.2016 21:52:38

Südwest Presse: Kommentar: Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

Ulm (ots) - Punktsieg für Thomas de Maizière: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im Falle syrischer Asylbewerber die Entscheidungspraxis des Bamf bestätigt - und sich damit überraschend gegen die vorherrschende Meinung in vielen unteren Verwaltungsgerichten gestellt. Ein anderes Urteil wäre für den Innenminister und sein Asylpaket II eine gehörige Klatsche gewesen. Denn die damit einhergehende Aussetzung des Familiennachzugs hat ja erst dazu geführt, dass nun auch Syrer vermehrt nur noch "subsidiären Schutz" in Deutschland erhalten und nicht mehr als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden - auch wenn das Bamf diesen offensichtlichen Zusammenhang bis heute bestreitet. Von außen betrachtet klingt das nach Rosinenpickerei. Denn egal, welchen Status ein Syrer erhält: Zu 98 Prozent kann er erst einmal bleiben Arbeitserlaubnis inklusive - und ist damit in Sicherheit. Für Betroffene macht es aber einen Unterschied, ob nahe Verwandte nachkommen können und ob sie zunächst nur für ein Jahr oder gleich für drei Jahre anerkannt sind - auch bei der Integration. Unklar bleibt, auf welcher Grundlage die Richter in Schleswig die Lage in Syrien eingeschätzt haben. Lässt sich überhaupt vorhersagen, wie das Assad-Regime mit Rückkehrern umgehen würde, die im westlichen Ausland Asyl beantragt und damit eine Art "Regimeflucht" begangen haben? Eine Wahrscheinlichkeit der Verfolgung ist jedenfalls vorhanden. Und es ist unmöglich, diese Wahrscheinlichkeit vor deutschen Gerichten und in Asylverfahren in Prozenten festzumachen. Hierzu wäre ein klärendes Wort des Bundesverwaltungsgerichts wünschenswert.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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