15.04.2015 23:32:41
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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Vorratsdatenspeicherung
Das ist kein Plädoyer für blindwütige Globalüberwachung. Davon kann auch keine Rede sein. Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ist eine Lightversion des alten Gesetzes, das vor fünf Jahren in Karlsruhe gekippt wurde. Deutschland bewegt sich damit im Spektrum der europaweit üblichen Praktiken am liberalen Rand. Es gibt strenge Auflagen für Zugriffe auf die heiklen Daten. In jedem Einzelfall muss ein Richter entscheiden. Geheimdienste bleiben ausgeschlossen. In solch engen Schranken bedeutet Vorratsdatenspeicherung keineswegs einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Eher ist zu befürchten, dass ihre Effizienz unter diesen Umständen sehr eingeschränkt sein könnte.
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