25.04.2013 20:45:00
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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundestag/NPD-Verbot
Fahrlässig war es deshalb, den Kritikern nicht wie sonst üblich die Chance zu geben, im Rechtsausschuss des Bundestags ihre Position zu prüfen. Vielleicht wäre so ein Kompromiss möglich gewesen, der deutlich macht, dass man trotz aller Zweifel an der Seite des Bundesrates steht, der nun allein das Verbotsverfahren betreiben muss.
Fazit: die Abgeordneten sahen sich durch den SPD-Antrag gezwungen, Uneinigkeit in der juristischen Bewertung öffentlich zur Schau zu stellen, obwohl sie sich in der ethisch-gesellschaftspolitischen Bewertung der NPD doch völlig einig sind. Das nutzt nur der NPD.
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