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16.04.2025 14:21:00

Strabag fordert über die USA Schadensersatz von Deutschland

--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Aktuelle Stellungnahme der Strabag (2. Absatz, 4. Absatz) ---------------------------------------------------------------------

Wegen gescheiterter Offshore-Windkraftprojekte ziehen zwei Tochterunternehmen des heimischen Baukonzerns Strabag gegen Deutschland vor Gericht. Wie deutsche Medien berichteten, wollen die Firmen Schadensersatz in Höhe von rund 335 Millionen Euro inklusive Zinsen erstreiten - allerdings nicht in Deutschland, sondern über das Bezirksgericht in der US-Hauptstadt Washington D.C. Der juristische Umweg soll helfen, die Forderungen auf internationalem Wege durchzusetzen.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit um gescheiterte Offshore-Windpark-Projekte in der Nordsee. Die beiden STRABAG-Töchter, Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH, hätten dort einst "im Vertrauen auf stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen in Erneuerbare Energien" investiert, diese hätten sich jedoch "aufgrund politischer Entscheidungen ab Mitte 2012 drastisch verändert" und "unsere Investitionen faktisch vernichtet", erklärte die Strabag in einer Stellungnahme am Mittwoch gegenüber der APA. Aus diesem Grund hätten die beiden Strabag-Töchter "nun ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in den USA eingeleitet".

Deutschland wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Strabag beruft sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag (ECT). Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden, um Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern. Es erlaubt Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) gab den Österreichern laut "Wirtschaftswoche" im Dezember in einem Schiedsspruch recht und setzte eine Schadensersatzzahlung von insgesamt rund 240 Mio. Euro plus Zinsen fest. Das deutsche Wirtschaftsministerium verwies im Verfahren laut "Spiegel" vergeblich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Energiecharta, aus der Deutschland bereits ausgetreten ist, gegen Unionsrecht verstößt.

Nach aktuellen Angaben der Strabag gab es bisher "keine Reaktion oder Kontaktaufnahme" seitens der deutschen Bundesregierung. "Die Gesprächsbereitschaft unsererseits besteht bis heute", betonte der österreichische Konzern weiter.

NGO fordert von Österreich Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag

Kritik an dem Vorgehen der Strabag äußerte die globalisierungskritische NGO Attac. "Diese Klage der Strabag untergräbt nicht nur europäisches Recht, sondern auch den demokratischen Handlungsspielraum von Staaten", so kritisierte Max Hollweg von Attac Österreich in einer Aussendung. Außerdem fordert die NGO den Ausstieg Österreichs aus der Energiecharta, die vor allem den Schutz von Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte gewährleisten soll. Die Europäische Union beschloss den Austritt bereits im Mai 2024, im Gegensatz zu Deutschland ist Österreich laut Attac dem noch nicht nachgekommen.

hel/bel/cgh

ISIN AT000000STR1 WEB http://www.strabag.com https://www.attac.at/

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