02.09.2013 22:21:34
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STICHWORT: Belastungen und Entlastungen der Steuerzahler durch Wahlprogramme
UNION: Kinder sollen den gleichen steuerlichen Grundfreibetrag erhalten wie Erwachsene (8.354 Euro ab 2014). Familien, die nur Kindergeld erhalten, profitieren davon nicht. Daher soll auch das Kindergeld angehoben werden. Wie stark, ist offen. Bei einer Erhöhung um 35 Euro im Monat bei gleichzeitiger Anhebung des Kinderfreibetrages auf 8.354 Euro würden dem Staat Mindereinnahmen von 7,6 Milliarden Euro entstehen.
Nach Berechnungen des Steuerexperten Frank Hechtner läge für eine Familie mit zwei Kindern die Entlastung je nach Einkommen zwischen 840 und 1.278 Euro im Jahr. Besserverdiener profitieren weit mehr als Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.
Eine Familie in den alten Ländern mit zwei Kindern und einem Monats-Brutto-Einkommen von bis zu 6.000 Euro käme nur in den Genuss der Kindergeld-Erhöhung. Die Entlastung läge bei 882 Euro im Jahr. Verdient in der westdeutschen Familie ein Partner 3.500 und der andere 5.000 Euro brutto im Monat, läge die Steuerersparnis bei 968 Euro im Jahr. Verdienen beide je 5.000 Euro brutto im Monat, beträgt der Vorteil monatlich 1.076 Euro.
FDP: Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent soll schrittweise abgeschafft werden. Bei einem Einstieg schon im nächsten Jahr würden die meisten Steuerzahler bereits 2014 komplett von der Abgabe befreit, wie Hechtner berechnete. Denn ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern müsste 2014 brutto mehr als 107.000 Euro im Jahr verdienen, um den "Soli" noch zahlen zu müssen. Die maximale Steuerersparnis läge bei 1.062,60 Euro im Jahr.
GRÜNE: Der Grundfreibetrag soll erhöht und der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent angehoben werden. Den soll zahlen, wer ein Jahreseinkommen von 80.000 Euro oder mehr zu versteuern hat. Derzeit liegt der Spitzensatz bei 42 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 53.000 Euro. Das Ehegattensplitting soll zugunsten einer Kindergrundsicherung umgebaut und der Vorteil auf 1.500 Euro jährlich begrenzt werden.
Nach Darstellung der Grünen kommt es ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro zu Mehrbelastungen. Das Institut IMK kam zum Ergebnis, dass bei einem Bruttoeinkommen von mehr als 66.000 Euro mit höheren Steuern zu rechnen ist.
Nach Berechnungen Hechtners würde ein im Westen lebendes Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern ab einem Monats-Bruttolohn von 5.151 Euro mehr Steuern zahlen müssen. Wer weniger verdiene, werde entlastet - teils um gut 22 Euro. Verdiene das Paar monatlich 6.000 Euro, müssten fast 106 Euro an den Fiskus zusätzlich gezahlt werden. Wer als Paar 10.000 Euro im Monat verdiene, müsse mit einem Steuernachteil von etwa 560 Euro im Monat rechnen.
Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern zahlen laut den Grünen bis zu einem zu Bruttoeinkommen von 6.000 Euro weniger. Ein Single in den alten Ländern müsste Hechtner zufolge bis zu einem Monats-Brutto von 5.872 Euro nicht mehr zahlen. Wer weniger verdiene, werde entlastet - teils um gut 13 Euro im Monat. 91 Euro mehr im Monat wären es beim Monatsbrutto von 7.500 Euro.
SPD: Der Spitzensatz soll auf 49 Prozent steigen für zu versteuernde Jahreseinkommen ab 100.000 Euro. Von knapp 53.000 Euro an ist weiter ein Steuersatz von 42 Prozent fällig. Ab 64.000 Euro Einkommen soll er sukzessive steigen. Beim Splitting soll sich für bestehende Ehen nichts ändern. Anstelle der Kombination der Steuerklassen III/V für Paare mit größerem Gehaltsunterschied soll das optionale "Faktorverfahren" zur Norm werden.
Die Steuerpläne treffen laut Hechtner jeden, der mehr als 6.000 Euro im Monat verdient. Die Mehrbelastung ist zunächst gering. Bei einem Monats-Brutto von 6.128 Euro zahlt ein Single 8 Cent mehr. Wer 7.000 Euro verdient, muss zusätzlich fast 11 Euro im Monat zahlen. Bei 9.000 Euro im Monat steigt die Steuerlast um fast 106 Euro. Bei Ehepaaren mit zwei Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen (Steuerklasse III/V) sind höhere Steuern erst bei einem Monatsgehalt über 11.531 Euro fällig (hier 17 Cent im Monat).
LINKE: Der Grundfreibetrag soll auf 9.300 Euro steigen und der Spitzensteuersatz auf 53 Prozent (ab 65.000 Euro). Für jeden verdienten Euro über einer Million Euro soll eine "Millionärssteuer" fällig werden./sl/DP/jha
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