22.03.2007 20:53:00
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SCHWARZ PHARMA und UCB SP GmbH einigen sich auf Abfindung
Hintergrund der Abfindung ist der am 11. Januar 2007 angekündigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dieser wird der ordentlichen Hauptversammlung der SCHWARZ PHARMA AG am 8./9. Mai 2007 zur Zustimmung vorgelegt. In diesem Zusammenhang haben sich heute der Vorstand von SCHWARZ PHARMA und die Geschäftsführung der UCB SP GmbH mit Zustimmung des Aufsichtsrats der SCHWARZ PHARMA AG über die Konditionen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verständigt und den Vertrag unterzeichnet.
Die UCB SP GmbH garantiert den außenstehenden Aktionären von SCHWARZ PHARMA zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen als angemessenen Ausgleich die Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung (Ausgleichszahlung). Die Ausgleichszahlung beträgt brutto 3,43 Euro (netto 3,18 Euro) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr. Die UCB SP GmbH verpflichtet sich nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmung ferner, die Aktien jedes außenstehenden Aktionärs auf dessen Verlangen gegen Barabfindung von 104,60 Euro je Stückaktie zu erwerben. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der SCHWARZ PHARMA AG.
Die Aktie von SCHWARZ PHARMA verlor heute in Frankfurt 1,69 Prozent auf 106,96 Euro. Die UCB-Aktie schloss heute in Brüssel bei 47,06 Euro (-0,74 Prozent). (22.03.2007/ac/n/nw)
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