Keine Diskriminierung |
14.04.2021 11:37:40
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Ryanair-Aktie legt zu: EU-Gericht weist Klage gegen Corona-Hilfen für SAS ab
Die Beihilfen der beiden Länder stehen im Einklang mit dem Unionsrecht. Sie stellen keine rechtswidrige Diskriminierung dar, da die SAS AB in diesen beiden EU-Staaten einen deutlich höheren Marktanteil als ihre größte Wettbewerberin hat, teilte das Gericht mit und wies eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen die staatliche Finanzhilfe ab.
SAS war wie die gesamte Branche durch die Reisebeschränkungen und den Einbruch der Passagierzahlen im Zuge der Coronavirus-Pandemie in Schieflage geraten. Im April 2020 hatten Dänemark und Schweden bei der Kommission zwei unterschiedliche Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS angemeldet, bei denen es sich den Angaben des Gerichts zufolge jeweils um eine revolvierende Kreditfazilität bis zum einem Höchstbetrag von 1,5 Milliarden schwedischen Kronen (177 Millionen Euro) handelte.
In London steigt die Ryanair-Aktie aktuell um 1,63 Prozent auf 15,95 Euro.
FRANKFURT (Dow Jones)
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