Meta Platforms Aktie
WKN DE: A1JWVX / ISIN: US30303M1027
25.10.2023 05:59:40
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ROUNDUP/US-Bundesstaaten: Facebook und Instagram schaden Kindern
OAKLAND (dpa-AFX) - Dutzende US-Bundesstaaten ziehen vor Gericht gegen den Facebook-Konzern Meta (Meta Platforms (ex Facebook)) mit dem Vorwurf, seine Online-Dienste schadeten Kindern und Jugendlichen. Meta ignoriere die negativen Folgen von Facebook und Instagram, um mehr Gewinn zu machen, heißt es in der am Dienstag in Kalifornien eingereichten Klageschrift.
Meta zeigte sich enttäuscht, dass die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten den Klage-Weg eingeschlagen hätten, statt an branchenweiten Standards für von Teenagern genutzte Apps zu arbeiten. Man habe seit Beginn der Ermittlungen aufgezeigt, wie Meta daran arbeite, junge Nutzer auf den Plattformen zu unterstützen, konterte das Unternehmen. Dem "Wall Street Journal" zufolge scheiterten vor der Klage Gespräche über einen Vergleich.
Die Bundesstaaten werfen Meta unter anderem vor, das Geschäftsmodell der Plattformen sei darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche mehr Zeit auf der Plattform verbringen. Meta sei bewusst gewesen, dass junge Nutzer dafür leichter zu beeinflussen seien: Die Bundesstaaten prangern unter anderem die "Like"-Funktionen und die Benachrichtigungen an, die sie immer wieder an die Bildschirme lockten. Meta behaupte aber fälschlicherweise, dass die Kinder und Jugendlichen nicht manipuliert würden.
Die Nutzung der Plattformen störe Lernverhalten sowie Schlaf - und die Dienste förderten Probleme wie Essstörungen, heißt es in der mehr als 200 Seiten langen Klageschrift weiter. Meta wisse, dass Funktionen der Online-Plattformen schädlich seien und süchtig danach machten, behaupten die klagenden Bundesstaaten zudem. Die Vorwürfe lehnen an Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen aus dem Jahr 2021 an.
Zu weiteren Anschuldigungen gehört, Meta lasse zu, dass Nutzer im Alter unter 13 Jahren auf die Dienste ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern zugriffen. Das ist in den USA per Gesetz untersagt - Versuche, eine tatsächliche Altersverifikation durchzusetzen, scheiterten jedoch stets vor dem Obersten Gericht. Deshalb fragen Online-Dienste bei der Anmeldung einfach, ob ein Nutzer das Alter von 13 Jahren erreicht habe.
Zugleich wurden in der Branche Verfahren entwickelt, um jüngere Nutzer zu erkennen. Dazu gehört zum Beispiel die Analyse des Tipp-Verhaltens. Auch Meta verwies in der Reaktion auf die Klage auf die eigenen Technologien zur Alters-Verifikation. Der Konzern erwähnte außerdem eine Umfrage, laut der andere Online-Dienste wie TikTok, YouTube und Snapchat zum Teil mindestens genauso populär seien. Auch gebe es unter Psychologen die Ansicht, dass Online-Medien eine positive Rolle bei der in der Entwicklung von Jugendlichen spielen könnten./so/DP/zb

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