15.12.2015 13:36:40

ROUNDUP: Millionenstrafe für Preisabsprachen von Paketdiensten in Frankreich

PARIS (dpa-AFX) - Wegen illegaler Preisabsprachen müssen Paket- und Frachtdienste in Frankreich 672,3 Millionen Euro Strafe zahlen. 20 Unternehmen und ein Logistikverband hätten wiederholt ihre jährlichen Preiserhöhungen abgestimmt, teilte die französische Wettbewerbsbehörde am Dienstag mit. Auch deutsche Unternehmen sind betroffen. Die geheim gehaltenen Gespräche fanden der Behörde zufolge in den Jahren 2004 bis 2010 statt. Ein Teil der Firmen soll sich zudem über die Methode abgestimmt haben, höhere Dieselkosten an ihre Kunden weiterzugeben.

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen die Deutsche Bahn AG, die für den französischen Ableger ihrer Logistik-Sparte Schenker eine Kronzeugenregelung in Anspruch nahm. Trotz wachsender Geschäfte dank Onlinehandel sei der Transport von Paketen und Frachtstücken unter drei Tonnen in Frankreich wenig profitabel, hieß es beim Kartellamt.

Die Frankreich-Sparte der Deutschen Post DHL (Deutsche Post) muss gut 81 Millionen Euro zahlen. Ein Post-Sprecher kündigte an, der Konzern werde die Entscheidung jetzt prüfen. Weitere Angaben wollte er zunächst nicht machen. Auch die SNCF-Tochter Geodis sowie TNT Express France, Dachser France, DPD France und FedEx Express (FedEx) gehören zu den sanktionierten Firmen.

Die DB-Tochter Schenker muss trotz Kronzeugen-Status 3 Millionen Euro bezahlen. Die Geldbuße sei auf Fehlverhalten eines Ex-Mitarbeiters zurückzuführen, teilte ein DB-Sprecher mit. Dieser habe an einer Verbandstagung teilgenommen, ohne dies den Behörden anzuzeigen. "Die Kartellbehörde bestätigt, dass die DB im Laufe des Verfahrens als Kronzeuge umfassend mit der Behörde kooperiert hat."

Als zweites Unternehmen machte der Logistikkonzern Kühne+Nagel von der Kronzeugen-Regelung Gebrauch, seine Tochter Alloin profitiert deshalb bei der Geldbuße von einem 30-prozentigen Abschlag und muss 32 Millionen Euro zahlen. Nach Angaben eines Sprechers der Wettbewerbsbehörde können die Unternehmen in Berufung gehen, die Strafe muss allerdings zunächst bezahlt werden./sku/DP/stw

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