10.12.2012 16:42:33
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ROUNDUP: Kabelgebühren-Streit kommt vor Gericht
Ihren Streit tragen die Beteiligten seit Monaten auch öffentlich aus. Kabel Deutschland drohte sogar damit, notfalls Leistungen für die öffentlich-rechtlichen Sender einzuschränken - sprich möglicherweise Programme von ARD und ZDF nicht mehr zu verbreiten. Im schlimmsten Fall könnten dann Kunden bestimmte Angebote der Sender nicht mehr empfangen. Ein Szenario an dem allerdings keine Seite ein größeres Interesse haben dürfte. Und noch immer laufen Gespräche.
Der Hintergrund: Die Sender zahlen manchen Kabelnetzfirmen in Deutschland Millionen dafür, dass diese ihre Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten wollen ab 2013 nicht mehr zahlen. Gesetzliche Regelungen verpflichten zugleich die Kabelfirmen, einige öffentlich-rechtliche TV- und Hörfunkprogramm zu liefern, in Bayern etwa 3Sat, ARD, ARTE, Bayerisches Fernsehen, BR alpha, Kinderkanal, Phoenix und das ZDF.
Und genau diese Pflicht dient beiden als Gefechtsgrundlage: Die öffentlichen-rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind. Kabel Deutschland argumentiert unter anderem, dass der Zwang bestimmte Inhalte zu verbreiten, "auch eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet", wie Konzernchef Adrian von Hammerstein jüngst sagte. Das Unternehmen betont zugleich, man sei bereit sich zu einigen.
Allerdings dürften die ersten juristische Einschätzung vor Gericht für beide Seiten hoch spannend sein, denn die könnte die jeweilige Verhandlungsposition wohl beeinflussen. Bisher verbreitet Kabel Deutschland mehr Angebote, als die Verpflichtung vorsieht. "Sollten wir bis zum neuen Jahr keine Lösung finden, müssen wir unser Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender überprüfen", sagte von Hammerstein in einem Interview. Die Zeit läuft./sbr/DP/zb
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