15.11.2007 19:36:00

ROUNDUP 3/Prozess in VW-Affäre: Volkert und Gebauer weisen Schuld von sich

        BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Auftakt zum dritten Prozess in der VW-Affäre : Zwei Schlüsselfiguren des Skandals um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten, Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und der frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, haben am Donnerstag jede Schuld von sich gewiesen. Volkert (64) räumte vor dem Landgericht Braunschweig zwar Fehler ein, ohne diese jedoch konkret zu benennen. Den Vorwurf der Anstiftung zur Untreue wies er zurück. Der wegen Untreue angeklagte Gebauer (63) sagte, er sehe sich als Opfer und nicht als Täter.

 

    Volkert soll den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz dazu angestiftet haben, ihm Sonderboni in Höhe von insgesamt fast zwei Millionen Euro zu zahlen. Volkert allerdings stellte dies vor Gericht anders dar. Er habe sich Mitte der 90er Jahre nicht ausreichend bezahlt gefühlt, weil er Aufgaben weit über die üblichen eines Betriebsrats hinaus geleistet habe. "Die zusätzliche Arbeit wurde aber nicht angemessen bezahlt." Daraufhin habe er den damaligen Vorstandschef Ferdinand Piëch angesprochen. Dieser habe ihm zugesagt, er solle wie ein Markenvorstand behandelt werden. Hartz werde sich darum kümmern.

 

SONDERBONUSZAHLUNGEN

 

    Über die Idee mit den Sonderbonuszahlungen sei er gar nicht begeistert gewesen, weil sie sich nicht auf seine Rente auswirkten, sagte Volkert. "Ich habe Herrn Dr. Hartz nicht dazu angestiftet, Sonderboni an mich zu zahlen." Volkert sagte, Hartz und Piëch hätten ihm eine höhere Rente zugesagt. Ein entsprechendes Dokument war aber laut Volkert-Verteidiger Johann Schwenn nicht in Volkerts Personalakte.

 

    Schwenn sagte nach Ende des ersten Prozesstages mit Blick auf die Rolle Piëchs: "Es ist doch deutlich geworden, dass die Verantwortung nicht bei Hartz endete." Der jetzige VW-Aufsichtsratschef Piëch hat bisher jede Verwicklung in den Skandal vehement bestritten. Er soll im Verlauf des Prozesses als Zeuge aussagen.

 

    Volkert ist wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen angeklagt. Davon sieht die Staatsanwaltschaft in 25 Fällen auch eine Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz. So soll Volkert einen "Scheinvertrag" zwischen VW und Volkerts brasilianischer Geliebten Adriana Barros veranlasst haben, der Barros ohne Gegenleistung knapp 400.000 Euro einbrachte. Volkert sagte allerdings vor Gericht, Barros habe sich um soziale Projekte gekümmert. Außerdem sollen an Volkert und seine Geliebte rund 290.000 Euro gezahlt worden sein für Reisen, Hotelaufenthalte, Einkäufe und andere "dienstferne Veranstaltungen". Volkert hatte im Herbst 2006 wegen Verdunkelungsgefahr drei Wochen lang in Untersuchungshaft gesessen.

 

'GEHT ES VOLKERT GUT, GEHT ES VW GUT'

 

    Ex-Personalmanager Gebauer, der die Lustreisen auf Firmenkosten organisiert hatte, sagte, er habe zu keiner Zeit den Eindruck gehabt, eine strafbare Handlung zu begehen. Er habe auf Weisung von Hartz gehandelt. Danach sollte er Volkert jeden Wunsch erfüllen, nach der Devise: "Geht es Volkert gut, geht es VW gut." Ausgaben etwa für private Reisen seien nicht kontrolliert worden. "Hundertprozentige Diskretion war oberstes Gebot." Hartz habe gesagt, es gebe bei den Ausgaben "no limit". Gebauer sagte, er habe die Weisung des Vorstands befolgt.

 

    Gebauer ist wegen Untreue in 40 Fällen angeklagt. Davon soll er in 19 Fällen ein Betriebsratsmitglied begünstigt haben. Der Schaden der angeklagten Fälle bei Gebauer liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 1,26 Millionen Euro. Gebauer wird zudem Betrug vorgeworfen, den er zusammen mit Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster begangen haben soll. Sie sollen der damaligen Lebensgefährtin Gebauers einen Job bei Skoda verschafft haben - eine Gegenleistung aber sei nicht erfolgt.

 

    Der Prozess gegen Volkert und Gebauer wird am 26. November fortgesetzt. Insgesamt sind neun Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll nach den derzeitigen Planungen am 24. Januar 2008 gefällt werden. Die VW-Affäre war im Sommer 2005 ans Licht gekommen.

 

    Im ersten Prozess des Skandals war im Januar Hartz nach einem umstrittenen Justiz-"Deal" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie rund 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der ehemalige VW-Betriebsrat Hans-Jürgen Uhl war im Juni im zweiten Prozess zu einer Geldstrafe von 39.200 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, an Sexpartys auf Firmenkosten teilgenommen zu haben./hoe/ta/DP/she

 

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