25.08.2013 16:26:33
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ROUNDUP: 15 Kraftwerke vor der Stilllegung
Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, Stilllegungen ein Jahr vor dem geplanten Abschalttermin anzumelden. Sind sie systemrelevant, kann die Bundesnetzagentur Stilllegungen untersagen. Wegen eines steigenden Anteils sowohl von Öko- als auch von Braunkohlestrom lohnen sich derzeit besonders Gaskraftwerke immer weniger - daher wird nach Modellen gesucht, die die Rentabilität der Kraftwerke sichern und damit die Stromversorgung stabilisieren.
Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, ob Anlagen, die der Betreiber stilllegen will, als Reservekraftwerk genutzt werden, werde auf Basis der neuen Reservekraftwerksverordnung entschieden. Demnach können Anlagen gegen Sondervergütungen vorerst in Bereitschaft gehalten werden, um Engpässen gerade im Winter vorzubeugen./ir/DP/he

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