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Gilt für 30 Monate 26.05.2014 12:33:00

Rosenbauer-Aktionäre beschließen Aktienrückkauf

Der Beschluss gelte ab 23. Mai 2014 für 30 Monate, teilte der börsennotierte Löschfahrzeughersteller am Montag mit. Der Rückkauf kann auch in Etappen erfolgen.

Der niedrigste Gegenwert darf nicht mehr als 20 Prozent unter dem Börsenschlusskurs der drei Börsentage vor dem Aktienerwerb liegen, der höchste um nicht mehr als zehn Prozent über diesem Durchschnitt.

Einen Erwerb über die Börse kann der Rosenbauer-Vorstand beschließen, muss dann aber den Aufsichtsrat darüber informieren. Für den außerbörslichen Erwerb braucht der Vorstand die vorherige Zustimmung der Aufseher.

Für die Veräußerung eigener Aktien darf der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren (ab 23. Mai) eine andere Art des Verkaufs als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot beschließen und die Veräußerungsbedingungen festsetzen. Dazu braucht das Gremium die Zustimmung des Aufsichtsrats.

kre/cri

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