05.10.2019 20:56:00

RBI: Auswirkung von EuGH-Fremdwährungsurteil nicht abschätzbar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass polnische Gerichte Schweizer-Franken-Darlehensverträge für nichtig erklären dürfen, wenn sie einzelne Klauseln darin als unzulässig ansehen. Was nun weiter geschieht hänge davon ab, wie die EuGH-Entscheidung von polnischen Gerichten angewendet wird, schreibt die RBI am Freitag.

"Auf Basis der gestern ergangenen Entscheidung des EuGH erscheint aus heutiger Sicht eine seriöse Einschätzung der Ergebnisse und wirtschaftlichen Auswirkungen auf Fremdwährungskredite in Polen nicht möglich", heißt es in der Stellungnahme der RBI, in Polen einer der großen Kreditgeber auf Basis von Schweizer Franken und damit von dem Urteil direkt betroffen.

"Es bleibt abzuwarten, wie die gestrige Entscheidung von polnischen Gerichten nach polnischer Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet wird", so die RBI. Die Bank werde die Entwicklung in der polnischen Rechtsprechung und Gesetzgebung genau verfolgen und bewerten.

Grundsätzliches Problem ist, dass in den Verträgen für die Auszahlung der Frankenkredite in polnischen Zloty auf den Ankaufskurs und für die Rückzahlungen auf den Verkaufskurs zurückgegriffen wurde. Streiche man aber diese Klauseln, sei der Vertrag nicht mehr vollziehbar, meint der EuGH. Das Urteil im Rahmen einer Anfrage eines nationalen polnischen Gerichts (Vorabentscheidung) ist letztlich eine Auslegung von EU-Recht für die nationalen Gerichte. Diese müssen nun mit dieser Information über die konkreten Klagen Betroffener entscheiden.

Offen bleibt nach dem EuGH-Urteil, was geschieht, wenn solche Kreditvertrage, teilweise nach Jahren, für ungültig erklärt werden. Die RBI verweist darauf, dass der Kreditnehmer im Falle einer Unwirksamkeit des Vertrags zur Rückzahlung der durch die Auszahlung des Kreditbetrags aufgelaufenen Zinsen aufgefordert werden könnte. Völlig unbekannt ist aber auch, was für Folgen das für die Banken haben könnte.

Der EuGH hatte in seinem Urteil ausdrücklich darauf verwiesen, dass kein Kunde gezwungen werden könne, seinen Vertrag für nichtig erklären zu lassen, wenn er dadurch Nachteile befürchtet.

"Aufgrund der Entscheidung des EuGH ist zu bezweifeln, dass eine Konvertierung der betroffenen Kredite in polnische Zloty mit Beibehaltung der Schweizer Franken Zinsrate möglich ist", schreibt jedenfalls die RBI. Die niedrigen Schweizer Zinsen hatten diese Kreditform attraktiv gemacht.

(Schluss) tsk

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