Raiffeisen Aktie
WKN: 60630 / ISIN: AT0000606306
| Milliardenzahlung |
29.04.2025 16:05:00
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RBI-Aktie verliert: Berufung bei STRABAG-Klage in Russland gescheitert
Neben einem Antrag auf Revision brachte die russische Raiffeisentochter am Freitag beim Handelsgericht Nordwestrussland mit Sitz in St. Petersburg auch einen Antrag ein, die bereits rechtskräftige Entscheidung der ersten Instanz während des Revisionsverfahrens nicht umsetzten zu müssen. Wenig überraschend wurde dieser zweite Antrag nach Informationen des offiziellen russischen Gerichtsregisters am Dienstag abgewiesen.
RBI-Tochter will schnell überweisen
Die Bank möchte laut einem RBI-Sprecher ein Exekutionsverfahren jedenfalls vermeiden und wollte den gerichtlich zuerkannten Schadenersatz von EUR 2,044 Milliarden zuzüglich Zinsen an Rasperia bezahlen. "Wir gehen von einer Überweisung innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums aus", kündigte Anfang der Woche der Sprecher des österreichischen Mutterkonzerns für den Fall der Ablehnung des Zahlungsaufschiebungsantrags gegenüber der APA an. Die rechtskräftige Gerichtsentscheidung sieht zudem vor, dass die russische RBI-Tochter auch die STRABAG-Aktien von Rasperia übernimmt.
Hintergrund der Causa ist eine Klage des russischen STRABAG-Aktionärs Rasperia gegen die STRABAG, österreichische Mitaktionäre im Baukonzern sowie die Raiffeisenbank Russland. Die zumindest jedenfalls in der Vergangenheit vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierte russische Gesellschaft mit Sitz in Kaliningrad war im Zusammenhang mit EU-Sanktionen im Baukonzern entmachtet worden und wandte sich im vergangenen August an ein russisches Handelsgericht, dessen Zuständigkeit die österreichischen Beklagten anzweifelten.
Hoffnung auf Aufhebung von gerichtlichem Verbot, Besitzer zu wechseln
Die russische Raiffeisenbank war von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum STRABAG-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, waren russische Gerichtsentscheidungen zur Causa letztlich nur für die Bank von Relevanz. Insbesondere hatte ein Kaliningrader Gericht bereits im September eine einstweilige Verfügung beschlossen, die der Bank einen etwaigen Besitzerwechsel untersagen würde. Bei RBI hoffte man vergangene Woche, dass diese Maßnahme nach der Überweisung des Schadenersatzes wieder aufgehoben würde.
In Wien verliert die RBI-Aktie zwischenzeitlich 0,68 Prozent auf 23,50 Euro.hgh/tsk
APA
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