14.06.2016 17:09:49
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PTA-News: S&T AG: VERÖFFENTLICHUNG EINES HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLUSSES
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Linz (pta032/14.06.2016/16:38) - Die S&T AG, Industriezeile 35, A- 4021 Linz (in der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemä?Y § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 17. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2016 die folgenden Beschlüsse fasste:
a) Die in der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.5.2014 erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wird im nicht ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gemä?Y § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausma?Y von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 14.6.2016 sowohl über die Börse als auch au?Yerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10 % unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Als ma?Ygeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der S&T AG beschlie?Yen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der au?Yerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemä?Y § 65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräu?Yerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräu?Yerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschlie?Yen und die Veräu?Yerungsbedingungen festzusetzen. Dies beinhaltet unter anderem die Ermächtigung, eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, von (Teil-)Betrieben und von Anteilen an inländischen und ausländischen Unternehmen zu verwenden sowie eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft sowie mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
Diese Bekanntmachung ersetzt gemä?Y § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung gemä?Y § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.
Linz, am 14. Juni 2016
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: S&T AG Adresse: Industriezeile 35, 4021 Linz Land: ?-sterreich Ansprechpartner: Sandra Grünwald Tel.: +43 1 80191-1125 E-Mail: Sandra.Gruenwald@snt.at Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie), DE000A1HJLL6 (Anleihe) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1465915080979
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(END) Dow Jones Newswires
June 14, 2016 10:38 ET (14:38 GMT)- - 10 38 AM EDT 06-14-16
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