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23.03.2016 08:30:47

PTA-HV: Pankl Racing Systems AG: Einberufung der -2-

-1 of 2- 23 Mar 2016 07:00:00 UTC  DJ PTA-HV: Pankl Racing Systems AG: Einberufung der Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Kapfenberg (pta008/23.03.2016/08:00) - 23.03.2016

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

18. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG

am Freitag, dem 22. April 2016, um 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4.

1. Bericht des Vorstandes

2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2015

6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2015

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

8. Zuwahl in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 1. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3-8, * Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 8 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min¬destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver¬sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Silke Pichler, zugeht. Jedem so bean¬tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün¬dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an¬tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel¬lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie¬ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe¬stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je¬dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be¬grün¬dung übermit-teln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesell-schaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes¬tens am 13. April 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 oder an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Silke Pichler, oder per E-Mail ir@pankl.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu-schließen ist, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärsei¬genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer De-potbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit¬punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri¬gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen¬heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages¬ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei¬nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sit-zungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor¬stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Silke Pichler, oder per E-Mail ir@pankl.com übermittelt wer¬den.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 8 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapi-tals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 13. April 2016 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um¬stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.pankl.com/Hauptversammlung zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. April 2016 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens am 19. April 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder Pankl Racing Systems AG Boten Investor Relations z.Hd. Frau Silke Pichler Industriestraße West 4 8605 Kapfenberg Per Telefax +43(0)3862 33 999 - 181 Per E-Mail ir@pankl.com, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT CENBATWW (Message Type MT599); unbedingt ISIN AT0000800800 im Text angeben.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied¬staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso-nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000800800, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 12. April 2016 bezie¬hen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver¬sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer¬den können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zuge-hen:

Per Post oder Pankl Racing Systems AG Boten Investor Relations z.Hd. Frau Silke Pichler Industriestraße West 4 8605 Kapfenberg (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

   March 23, 2016 03:00 ET (07:00 GMT)- - 03 00 AM EDT 03-23-16

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Per Telefax +43(0)3862 33 999 - 181 Per E-Mail ir@pankl.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung per¬sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 21. April 2016 bis 14.00 Uhr bei der Gesell-schaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsge-bundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü¬gung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 3.150.000,-- eingeteilt in 3.150.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stim-me. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.150.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Bruck an der Mur, im März 2016

Der Vorstand

Mag. Wolfgang Plasser DI (FH) Christoph Prattes DI Stefan Seidel

(Ende)

Aussender: Pankl Racing Systems AG Adresse: Industriestraße West 4, 8605 Kapfenberg Land: Österreich Ansprechpartner: Silke Pichler Tel.: +43(0)3862 33 999-113 E-Mail: ir@pankl.com Website: www.pankl.com

ISIN(s): AT0000800800 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1458716400565

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(END) Dow Jones Newswires

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