15.05.2014 16:18:30
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PTA-HV: BKS Bank AG: 75. Hauptversammlung
Ergebnisse Hauptversammlung
Klagenfurt (pta030/15.05.2014/15:45) - Abstimmungsergebnisse
Die Hauptversammlung der BKS Bank AG (FN 91810s) vom 15. Mai 2014 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Punkt 2 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013. Das Geschäftsjahr 2013 der BKS Bank AG schließt mit einem Bilanzgewinn von Eur 8.373.299,75
Es wurde beschlossen, von dem zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende von 0,25 Eur pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 3 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.
Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum wurde beschlossen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 4 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum wurde beschlossen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 5 der Tagesordnung
Wahlen in den Aufsichtsrat
a) Es wurde beschlossen, Herrn DDipl.Ing. Dr.mont. Josef Korak für die höchstzulässige Funktionsdauer wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940
b) Es wurde beschlossen, Frau Univ.Prof. Dr. Sabine Urnik für die höchstzulässige Funktionsdauer neu in den Aufsichtsrat zu wählen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940
c) Es wurde beschlossen, Herrn Dkfm. Dr. Heimo Penker für die höchstzulässige Funktionsdauer neu in den Aufsichtsrat zu wählen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13 Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940 Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen 0 Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 6 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat
Es wurde beschlossen, mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 die Vergütung der Mitglieder des Auf-sichtsrates wie folgt neu festzusetzen:
Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates : neu EUR 21.000,-- (bisher: EUR 17.000,--), für die Stellvertreter des Vorsitzenden : neu je EUR 17.000,-- (bisher: EUR 13.000,--) und für die Mitglieder des Aufsichtsrates : neu je EUR 15.000,-- (bisher: EUR 11.000,--),
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13 Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940 Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen 0 Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 7 der Tagesordnung
Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Es wurde beschlossen, für das Jahr 2015 die KPMG Austria AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Zweigstelle Klagenfurt, Krassniggstraße 36, 9020 Klagenfurt, mit der Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung der BKS Bank AG und ihres Konzerns zu betrauen.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13
Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940
Stimmen dagegen 0
Stimmenthaltungen 0
Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 8 der Tagesordnung
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eige-ner Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesell-schaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens. Es wurde beschlossen, dass die dem Vorstand in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens widerrufen und durch folgende Ermächtigung ersetzt wird: Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2016.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13 Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940 Stimmen dagegen 1.122 Stimmenthaltungen 0 Stimmen dafür 27.888.818
Punkt 9 der Tagesordnung
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger Er-mächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben.
Es wurde beschlossen, dass die in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 auf die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben, widerrufen und durch folgende Ermächtigung ersetzt wird:
Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht über-steigen darf. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % unter¬schreiten oder über-steigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 14. November 2016.
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13 Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940 Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen 0 Stimmen dafür 27.889.940
Punkt 10 der Tagesordnung
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger Er-mächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben (zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.
Es wurde beschlossen, dass die dem Vorstand in der 73. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 für die Dauer von 30 Monaten erteilte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien im (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2014 09:45 ET (13:45 GMT)- - 09 45 AM EDT 05-15-14
-2 of 2- 15 May 2014 13:45:00 UTC DJ PTA-HV: BKS Bank AG: 75. Hauptversammlung -2-
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals widerrufen und durch folgende
Ermächtigung ersetzt wird:
Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, eigene
Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben
(zweckfreier Erwerb). Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf
den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse
für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börse-tagen
um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt
bis zum 14. November 2016.
Der Vorstand ist weiters ermächtigt, auf Grund dieses Beschlusses erworbene
eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige
Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufs¬programm
unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des BörseG zu
veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wieder-verkaufsprogramm muss
dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen.
Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4, 7 und 8 AktG erworbenen
eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen
eigenen Ak-tien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt,
10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Vorstand wird auch ermächtigt, die
eigenen Aktien ohne weiteren Hauptver-sammlungsbeschluss einzuziehen."
Anzahl/Anteil Anzahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden 27.889.940 Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 85,13 Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen 27.889.940 Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen 0 Stimmen dafür 27.889.940
(Ende)
Aussender: BKS Bank AG Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt Land: Österreich Ansprechpartner: Ingrid Tischler Tel.: 0463/5858-122 E-Mail: ingrid.tischler@bks.at Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1400161500843
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(END) Dow Jones Newswires
May 15, 2014 09:45 ET (13:45 GMT)- - 09 45 AM EDT 05-15-14
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