05.12.2012 14:53:34
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Post-Konkurrent Pin scheitert mit Schadenersatzklage gegen Staat
Das Landgericht Berlin wies die Klage nach einer Verhandlung am Dienstag ab. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Pin Mail überlegt, in die nächste Instanz zu gehen. Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi hatten im November 2007 einen Mindest-Stundenlohn von 9,80 Euro für Briefträger vereinbart. Kurz darauf bestimmte das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn für allgemeingültig. Mehrere private Konkurrenten der Post gingen wegen der erhöhten Ausgaben daraufhin pleite. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Postmindestlohn 2010 aus formalen Gründen für ungültig.
Pin Mail argumentierte vor Gericht, vor der Regelung habe man 8,60 Euro gezahlt. Dann seien 9,80 Euro fällig gewesen. Für die zu viel bezahlten Gehälter und Sozialabgaben müsse der Staat aufkommen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben 1.000 Beschäftigte. Pin-Sprecher Ulrich Freise sagte, das Gericht habe in der Verhandlung einen "Gerechtigkeitswiderspruch" erkannt, aber juristisch nicht viel Hoffnung gemacht. Nun müsse man erst die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden./rab/DP/jha
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