02.03.2016 20:20:40
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Börsen-Zeitung: Das Datenkartell, Kommentar zu Facebook von Stefan
Paravicini
Frankfurt (ots) - Gerade mal eine Woche ist es her, da joggte
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg noch vergnügt durch Berlin,
versprach in einem sogenannten "Townhall"-Meeting in der
Bundeshauptstadt, dass sein Konzern bei der Handhabe von
Hasskommentaren im Internet schneller und zupackender als bisher
vorgehen werde, und gelobte in politischen Gesprächen wie mit dem
Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), dass das weltweit dominierende
soziale Netzwerk in Deutschland künftig pfleglicher mit den Daten
seiner Nutzer umgehen wolle. Und jetzt das: Die Bundeskartellbehörde
hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.
Die Laune des Firmengründers und CEOs wird die Nachricht aus Bonn
erst einmal nicht trüben. Schließlich hat das Bundeskartellamt noch
eine Menge Arbeit vor sich, um darzulegen, dass Facebook erstens
gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt und dabei zweitens auch
eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Da es sich im vorliegenden
Fall um ein Verwaltungs- und ausdrücklich nicht um ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, droht Facebook außerdem keine
Strafe im Umfang von bis zu einem Zehntel des weltweiten Umsatzes,
sondern im schlimmsten Fall eine Anpassung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Von der unmittelbaren Bedrohungslage abgesehen, dürften aber nicht
nur in der juristischen Abteilung am Firmensitz des Internetkonzerns
in Menlo Park die Alarmglocken schrillen. Wenn der Schritt des
Bundeskartellamtes Nachahmer finden sollte und Mängel beim
Datenschutz in Verbindung mit einer marktbeherrschenden Position in
Zukunft nicht nur Ärger mit den relativ zahnlosen Datenschutzbehörden
einbringen, dürfte das nicht spurlos an Unternehmen wie Facebook,
Google oder Amazon vorbeigehen.
Eine Ordnungsstrafe wie die gerade vom Landgericht Berlin
verhängten 100.000 Euro, auf die sich Facebook nach einer Klage des
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen eingelassen hat, ist nur aus
PR-Gründen lästig. Im Werkzeugkasten der Wettbewerbshüter gibt es im
Vergleich dazu schweres Gerät mit ernsthaftem Drohpotenzial.
Das Verfahren gegen Facebook wird dieses Potenzial wohl noch nicht
ausschöpfen, könnte aber zum Präzedenzfall für die künftige Handhabe
von Konzernen werden, deren Stellung im Wettbewerb unmittelbar mit
ihrem unbeschränkten Zugriff auf die Daten ihrer Nutzer
zusammenhängt. Mark Zuckerberg wird beim nächsten Deutschlandbesuch
jedenfalls auch einmal durch Bonn joggen wollen.
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