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02.03.2016 20:20:40

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Börsen-Zeitung: Das Datenkartell, Kommentar zu Facebook von Stefan

Paravicini

Frankfurt (ots) - Gerade mal eine Woche ist es her, da joggte

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg noch vergnügt durch Berlin,

versprach in einem sogenannten "Townhall"-Meeting in der

Bundeshauptstadt, dass sein Konzern bei der Handhabe von

Hasskommentaren im Internet schneller und zupackender als bisher

vorgehen werde, und gelobte in politischen Gesprächen wie mit dem

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), dass das weltweit dominierende

soziale Netzwerk in Deutschland künftig pfleglicher mit den Daten

seiner Nutzer umgehen wolle. Und jetzt das: Die Bundeskartellbehörde

hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.

Die Laune des Firmengründers und CEOs wird die Nachricht aus Bonn

erst einmal nicht trüben. Schließlich hat das Bundeskartellamt noch

eine Menge Arbeit vor sich, um darzulegen, dass Facebook erstens

gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt und dabei zweitens auch

eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Da es sich im vorliegenden

Fall um ein Verwaltungs- und ausdrücklich nicht um ein

Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, droht Facebook außerdem keine

Strafe im Umfang von bis zu einem Zehntel des weltweiten Umsatzes,

sondern im schlimmsten Fall eine Anpassung der allgemeinen

Geschäftsbedingungen.

Von der unmittelbaren Bedrohungslage abgesehen, dürften aber nicht

nur in der juristischen Abteilung am Firmensitz des Internetkonzerns

in Menlo Park die Alarmglocken schrillen. Wenn der Schritt des

Bundeskartellamtes Nachahmer finden sollte und Mängel beim

Datenschutz in Verbindung mit einer marktbeherrschenden Position in

Zukunft nicht nur Ärger mit den relativ zahnlosen Datenschutzbehörden

einbringen, dürfte das nicht spurlos an Unternehmen wie Facebook,

Google oder Amazon vorbeigehen.

Eine Ordnungsstrafe wie die gerade vom Landgericht Berlin

verhängten 100.000 Euro, auf die sich Facebook nach einer Klage des

Bundesverbandes der Verbraucherzentralen eingelassen hat, ist nur aus

PR-Gründen lästig. Im Werkzeugkasten der Wettbewerbshüter gibt es im

Vergleich dazu schweres Gerät mit ernsthaftem Drohpotenzial.

Das Verfahren gegen Facebook wird dieses Potenzial wohl noch nicht

ausschöpfen, könnte aber zum Präzedenzfall für die künftige Handhabe

von Konzernen werden, deren Stellung im Wettbewerb unmittelbar mit

ihrem unbeschränkten Zugriff auf die Daten ihrer Nutzer

zusammenhängt. Mark Zuckerberg wird beim nächsten Deutschlandbesuch

jedenfalls auch einmal durch Bonn joggen wollen.

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