31.07.2013 22:15:00

Neue OZ: Kommentar zu Rauchen

Osnabrück (ots) - Eine Frage des guten Willens

Rauchen kann ein Kündigungsgrund sein - als dieses Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts bekannt wurde, dauerte es nicht lange, bis die Raucher ihrem Frust in Internetkommentaren Luft machten. Doch es gibt keinen Grund zur Aufregung - vorerst jedenfalls.

Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt bisher als höchstrichterlich geschütztes Gut. Daran ändert die Düsseldorfer Entscheidung erst einmal nichts. Das Gericht hat das Recht auf Rauchen in der Wohnung grundsätzlich sogar bestätigt. Nur weil der Mieter angeblich das Treppenhaus verräucherte und so die Gesundheit der anderen Bewohner aufs Spiel setzte, bekam die Vermieterin recht.

Auch das kann man bezweifeln: Selbst wenn es nach Rauch riecht, ist der tägliche Gang durchs Treppenhaus wohl kaum gefährlicher als ein tiefer Atemzug an einer stark befahrenen Straße. Wenn Rauchgeruch im Treppenhaus also überhaupt ein Kündigungsgrund sein kann, dann sollte der Vermieter den Vorwurf beweisen müssen. Das geschah im Düsseldorfer Fall bisher noch nicht. Gut möglich also, dass das Urteil in der nächsten Instanz wieder kassiert wird.

Unabhängig vom Ausgang: Sollte hinter dem Prozess, wie von der Vermieterin behauptet, ein klassischer Nachbarschaftsstreit stehen, hätte bestimmt auch dieser nicht auf dem Richtertisch landen müssen. Etwas mehr guter Wille und Entgegenkommen auf beiden Seiten - und der friedlichen Koexistenz stünde nichts im Weg.

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