25.09.2024 12:34:40

Netzagentur: Schnellere Abschreibungen im Gasnetz ab 2025 möglich

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat die Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungen angepasst, um schnellere Abschreibungen im Gasnetz ab 2025 zu ermöglichen. Dies kann im Resultat zu höheren Netzentgelten in naher Zukunft führen. Abschreibungen sollen der Behörde zufolge flexibilisiert werden, damit die Kosten in der anstehenden Transformation zur Klimaneutralität auch bei fallender Kundenzahl angemessen verteilt werden können. Ziel des Vorhabens ist es, dass die Gasnetztransformation hierbei so ausgestaltet wird, dass die Kunden zu jedem Zeitpunkt sicher versorgt werden und hierfür angemessene Netzentgelte erhoben werden können.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht das Vorhaben in ihrer sogenannten "Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen (KANU 2.0)". Konkret werden kürzere Nutzungsdauern und degressive Abschreibungen erlaubt.

In der Praxis bedeutet dass, dass Gasnetzentgelte bereits ab 2025 deutlich steigen könnten, damit später angesichts deutlich niedrigerer Gasverbraucherzahlen die Nutzung von Erdgasleitungen nicht zu teuer für die verbliebene geringere Anzahl an Kunden wird. Denn schnellere Abschreibungen gehen in der Anfangsphase der Gasnetztransformation grundsätzlich mit höheren Entgelten einher.

"Die trotz sinkender Absatzmengen weiterhin anfallenden Kosten der Vorhaltung einer breiten Infrastruktur und der Versorgungssicherheit sollen zeitlich so auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bis 2045 verteilt werden können, dass sie noch von möglichst vielen Kunden getragen werden können", erklärte die Behörde.

Zeitliche Verschiebung der Kosten

Diese Kosten würden damit lediglich zeitlich verschoben. So soll verhindert werden, dass Kunden, die langsamer als andere aus der Erdgasnutzung aussteigen können, zu hohe Belastungen tragen müssen. "Ohne diese Maßnahme müssten die verbleibenden Nutzer über die Zeit immer höhere Entgelte tragen", betonte die Netzagentur.

Gleichzeitig gewährleiste die Festlegung, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze weiterhin amortisieren könnten. Die Vorgaben berücksichtigten die Heterogenität der Netze und wahrten gleichzeitig die Interessen der Netznutzer, so die Behörde.

Kürzere Nutzungsdauern und degressive Abschreibungen

Der Plan sieht vor, dass Netzbetreibern kürzere Nutzungsdauern als bisher erlaubt werden. So könnten Teile von Gasnetzen in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035, in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden. Zusätzlich werden in besonderen Fällen degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent erlaubt. Damit können die Abschreibungen an sinkende Absatzmengen angepasst werden. Die Netzbetreiber können dadurch ihre Investitionen weitestgehend amortisieren und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Transformationsprozess sichern.

Die neuen Regeln können laut Netzagentur bereits in den Netzentgelten ab dem kommenden Jahr angesetzt werden. Die Netzbetreiber seien aber nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. Sie könnten etwa auch die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

(END) Dow Jones Newswires

September 25, 2024 06:34 ET (10:34 GMT)

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