09.12.2020 18:28:38

Nachtarbeitszuschläge: Bundesarbeitsgericht ruft EuGH an

ERFURT (dpa-AFX) - Im Streit um Nachtarbeitszuschläge in der deutschen Lebensmittelindustrie hat das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof angerufen. Es gehe um die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, teilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt mit. Diese Frage stelle sich auch für eine große Zahl anderer Tarifverträge.

Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) liegen tausende Verfahren zur Auslegung von Tarifregelungen mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie bei den Arbeitsgerichten.

In einem Fall, der den höchsten deutschen Arbeitsrichtern vorliegt, ging es nach Gerichts-Angaben um den Manteltarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie. Er sehe bei regelmäßiger Nachtarbeit einen Zuschlag von 20 Prozent und bei unregelmäßiger Nachtarbeit von 50 Prozent der Stundenvergütung vor. Die Klägerin sei der Auffassung, dass die unterschiedliche Höhe der Nachtarbeitszuschläge gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße./rot/DP/nas

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