19.12.2014 19:57:58

Mitteldeutsche Zeitung: zum Leihmutter-Urteil

Halle (ots) - Bisher haben die deutschen Gerichte in dieser Frage uneinheitlich entschieden. Der BGH gibt nun eine liberale Linie vor. Zwar weiß niemand, wie viele Paare sich heute schon mit Hilfe von Leihmüttern im Ausland den Kinderwunsch erfüllen. Doch die Zahl wird nach dem BGH-Urteil deutlich ansteigen. Dabei haben die Richter die Probleme der Leihmutterschaft nicht übersehen. Es gibt Leihmütter, die doch ein Verhältnis zu dem ausgetragenen Kind entwickeln und es deshalb behalten wollen. Und es gibt Auftragseltern, die das bestellte Kind einfach nicht mitnehmen, zum Beispiel weil es behindert ist. Deshalb hat der BGH das deutsche Verbot der Leihmutterschaft nun auch nicht in Frage gestellt. Auch in Deutschland sollte man überlegen, ob das generelle Verbot der Leihmutterschaft noch zeitgemäß ist. Fehlentwicklungen könnte man auch durch strenge Regeln vermeiden.

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