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'Zahlen oder Zustimmen' 13.05.2024 21:41:00

Meta-Aktie in Rot: Deutsche Verbraucherschützer klagen gegen Facebook

Meta-Aktie in Rot: Deutsche Verbraucherschützer klagen gegen Facebook

Dass sich zahlreiche Facebook- und Instagram-Nutzerinnen im vergangenen Jahr entscheiden mussten, die Dienste entweder mit personalisierter Werbung weiterzunutzen oder für Werbefreiheit zu bezahlen, sei rechtswidrig, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) NRW am Montag in Düsseldorf mit. "Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht an geltende Regeln halten", sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Eine Meta-Sprecherin widersprach hingegen und betonte, dass man sich an geltendes Recht gehalten habe. Die Abos seien dafür entworfen worden, den Menschen Kontrolle darüber zu geben, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung nutzen dürfe. Einem Urteil des EU-Gerichtshofs zufolge seien werbefreie Abomodelle ein legaler Schritt, um von den Menschen die Zustimmung für personalisierte Werbung einzuholen.

Bei der "Zahlen oder Zustimmen"-Frage ("Pay or Consent") war aus Sicht der Verbraucherschützer keine Wahl auf freiwilliger Basis möglich. Dadurch liege ein zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor. Meta habe es in der Gestaltung der Angebotsoptionen samt eines "abschreckend hohen Preises" darauf angelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer gar nicht anders konnten, als der kostenfreien Nutzung zuzustimmen - "und Meta damit das umfassende Nutzertracking zum Zweck personalisierter Werbeanzeigen zu gestatten", moniert die Verbraucherzentrale.

Außerdem kritisieren sie, dass Meta bei dem Werbefrei-Abo nicht ausreichend deutlich gemacht habe, dass sehr wohl noch Daten gesammelt würden. "Nutzerinnen und Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos gegebenenfalls in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht gespeichert", sagt Schuldzinski.

Es ist nicht das erste Mal, dass Meta wegen des "Pay or Consent"-Vorgehens Ärger mit Verbraucherschützern bekommt. Im November reichte die Datenschutzorganisation noyb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein. Das Kürzel noyb kommt vom englischen Ausdruck "none of your business" - "geht dich nichts an".

Außerdem hatte die Verbraucherzentrale NRW eine separate Klage gegen Meta eingereicht - es ging ebenfalls um das Abo-Vorgehen bei Facebook und Instagram, hierbei aber um einen anderen Aspekt, und zwar um einen falsch beschrifteten Bestell-Button. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf setzte sich die Verbraucherzentrale hierbei im sogenannten einstweiligen Rechtsschutz durch.

Die an der NASDAQ gelistete Meta-Aktie verliert zeitweise 1,63 Prozent auf 468,46 US-Dollar.

/wdw/DP/men

DÜSSELDORF (dpa-AFX)

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