27.08.2008 11:18:00

Kabinett will Zuwanderung Hochqualifizierter erleichtern

   BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Bestimmungen auf den Weg gebracht, mit denen ab 2009 eine Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte nach Deutschland erleichtert werden soll.

   Mit dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für ein Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz soll die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte von dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 EUR) auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 EUR gesenkt werden, "um Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten zu stärken", erklärten Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium.

   Diese Einkommensgrenze orientiere sich an üblichen Gehältern, die in der Wirtschaft für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung gezahlt würden. Wirtschaftsverbände hatten zuvor geklagt, die höhere Grenze geben ihnen nicht genug Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Kandidaten.

   Zur besseren Nutzung inländischer Potenziale sieht der Gesetzentwurf den Angaben zufolge zudem einen neuen Aufenthaltstitel vor, der Geduldeten einen sicheren Aufenthalt verschaffe, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen.

   Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen einen sicheren Aufenthalt erhalten können. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgehend in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt.

   Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des "Aktionsprogramms der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" sollen laut den Angaben durch Änderungen von Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministeriums erfolgen. Danach ist vorgesehen, den Zugang für alle Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten durch den Verzicht auf die Prüfung des Vermittlungsvorrangs inländischer Arbeitssuchender zu erleichtern.

   Für Akademiker aus Drittstaaten soll der Arbeitsmarkt geöffnet werden, soweit für die angestrebte Beschäftigung keine inländischen Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen. Ergänzend zu der mit dem Gesetzentwurf geregelten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft soll für geduldete Ausländer der Zugang zur Berufsausbildung erleichtert werden.

Webseiten: http://www.bmi.bund.de http://www.bmas.de

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com DJG/ank/kth (END) Dow Jones Newswires

   August 27, 2008 05:17 ET (09:17 GMT)

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