12.08.2013 11:21:00

Immofinanz-Anlegerklagen - Geld fließt in Kürze

Die rund 2.500 Anleger, die sich einer der Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzberater AWD angeschlossen haben, bekommen ihr Geld aus dem Vergleich in Kürze. Man bemühe sich, Abrechnung und Überweisung "so schnell wie möglich" über die Bühne zu bringen, hieß es bei den Verbraucherschützern am Montag zur APA. Die Betroffenen wurden bereits informiert und müssen dem VKI jetzt nur mehr ihre Bankdaten übermitteln.

Der Schweizer Versicherungskonzern Swiss Life, der den AWD 2007 übernommen und kürzlich in Swiss Life Select umbenannt hatte, lässt für den Vergleich mit Kleinanlegern 11,144 Mio. Euro springen. Das ist fast die Hälfte von dem, was die Streitparteien als Differenzschaden ausgemacht haben, nämlich 23 Mio. Euro.

Der bei Gericht eingeklagte Schaden hatte jedoch 40 Mio. Euro betragen. Der große Unterschied rührt unter anderem daher, dass viele Sammelklagsteilnehmer ihre Immofinanz-Aktien nach wie vor halten. Das ist beim Vergleich berücksichtigt worden. Außerdem haben die Papiere zwischenzeitlich wieder etwas an Wert gewonnen.

Jene Klagsteilnehmer, die ihre Aktien noch nicht verkauft haben, können sich jetzt selbst entscheiden, was sie mit ihren Papieren tun. Sie könnten also auch darauf spekulieren, dass die Aktie noch an Wert gewinnt.

Am Montagvormittag notierten die Anteilsscheine an der Wiener Börse bei 3,13 Euro. Der Kurs, der die Basis für den VKI/AWD-Vergleich bildet, beträgt 3,103 Euro.

Beim Vergleich sind jene Anleger, die ihre Papiere noch haben, aber nicht schlechtergestellt als die, die sie schon abgestoßen haben. Alle bekommen 30 Prozent ihres Differenzschadens.

Ob die Konsumentenschützer mit dieser Quote zufrieden sind, wollten sie am Montag auf APA-Anfrage nicht beantworten. Über die Pressemitteilung hinaus gebe man keinen weiteren Kommentar ab, hieß es lediglich.

Nachdem sich die beiden Streitparteien jahrelang juristisch und öffentlich bekämpft hatten, gaben sie sich heute in betonter Eintracht. Der VKI muss nun von seinem Vorwurf, der AWD sei beim Verkauf von Immofinanz- bzw. Immoeast-Papieren systematisch vorgegangen, indem er Kleinanlegern Risiken verschwiegen habe, ablassen. Der AWD hatte dies die ganze Zeit über vehement zurückgewiesen.

Nun sind alle VKI-Verfahren gegen den AWD beendet, die Anleger haben über die Vergleichszahlung hinaus keine weiteren Ansprüche an den Finanzdienstleister.

snu/cri/cs

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