12.11.2009 16:45:11

HRE-Anfechtungsklage wird möglicherweise auf EU-Ebene verhandelt - ddp

   MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Klage ehemaliger Kleinaktionäre des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) gegen die Verstaatlichung des Instituts wird möglicherweise dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der zuständige Münchner Richter Helmut Krenek stellte am Donnerstag in Aussicht, bis April kommenden Jahres die Anfechtungsklage auf europäischer Ebene klären zu lassen, wie die Nachrichtenagentur ddp berichtet.

   Das Gericht äußerte Bedenken darüber, ob die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz geregelte Verkürzung der Einberufungsfrist einer Hauptversammlung auf bis zu einen Tag mit den europäischen Aktionärsrichtlinien vereinbar sei. Die Kammer halte "eine Verletzung des Europarechts für denkbar", sagte Krenek. Auch bei der Frage der Verhältnismäßigkeit des Bezugsrechtsausschlusses von Aktionären äußerte das Gericht Bedenken.

   Mit den Äußerungen des Gerichts fühlten sich die Kleinaktionäre in ihrer Meinung bestätigt, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz sei nicht europakonform und die Enteignung daher unrechtmäßig. Sollte das Gericht eine Unrechtmäßigkeit bei der Einberufungsfrist feststellen, könnten die Aktionäre Schadenersatz beanspruchen, sagte Krenek. Zudem würde dies bedeuten, dass der Bund bei der Verstaatlichung der Immobilienbank gegen das Europarecht verstoßen hätte. Mit einem Urteil sei frühestens kommendes Jahr zu rechnen, fügte Krenek hinzu.

   Bei der Hauptversammlung der HRE im Juni hatte sich die Bank auf die verkürzte Einladungsfrist berufen. Dabei haben die Anteilseigner mit der Mehrheit des Bundes die Zwangsabfindung der übrigen Aktionäre beschlossen. Aktionäre, die das freiwillige Übernahmeangebot von 1,39 EUR nicht angenommen haben, erhielten demnach 1,30 EUR je Aktie. Gegen den Squeeze-Out hatte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Anfang Oktober eine Anfechtungsklage eingereicht.

   DJG/ddp/jhe

   (END) Dow Jones Newswires

   November 12, 2009 10:13 ET (15:13 GMT)

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