04.04.2022 17:06:40

Habeck: Bundesnetzagentur vorübergehend Treuhänderin von Gazprom Germania

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium setzt die Bundesnetzagentur vorübergehend als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe ein. Das gab Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Berlin bekannt. Die entsprechende Anordnung werde noch am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hintergrund der Entscheidung sind laut Wirtschaftsministerium unter anderem unklare Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung. Die Gazprom Germania GmbH betreibe in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung.

"Die Anordnung der Treuhandverwaltung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit", sagte Habeck. "Dieser Schritt ist zwingend notwendig. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet." Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur werde auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes bis zum 30. September angeordnet. Dies betreffe sämtliche Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH. Die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter der Gazprom Germania GmbH werde ausgeschlossen.

Laut Habeck gehen die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an Gazprom Germania auf die Netzagentur über. "Die Netzagentur übernimmt die Funktion einer Gesellschafterin", sagte er. Sie sei insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der Gazprom Germania werde beschränkt und stehe unter Vorbehalt der Zustimmung der Netzagentur. Diese könne alle Maßnahmen ergreifen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Anordnung der Liquidierung nicht rechtmäßig

Habeck erklärte, dem Ministerium sei der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary und Gazprom export business services LLC zur Kenntnis gelangt. Da die Gazprom Germania GmbH kritische Infrastruktur betreibe, müsse jeder Erwerb durch einen Nicht-EU-Investor vom Ministerium genehmigt werden. Unklar sei, wer wirtschaftlich und rechtlich hinter den beiden genannten Unternehmen stehe. Zudem habe der Erwerber die Liquidierung der Gazprom Germania angeordnet, was, so lange der Erwerb nicht genehmigt sei, nicht rechtmäßig sei.

Das Wirtschaftsministerium habe "die Genehmigung zum Erwerb nicht erteilt". Somit sei "jede damit verbundene Rechtshandlung und auch der Erwerb als solcher schwebend unwirksam", betonte das Ministerium. Palmary sei damit nicht neue mittelbare Eigentümerin der Gazprom Germania. Das Ministerium führt den Angaben zufolge ein Investitionsprüfungsverfahren und setzt die Netzagentur für eine Übergangszeit als Treuhänderin ein. So sei sichergestellt, dass das Prüfrecht effektiv ausgeübt werden könne und keine vollendeten, gesetzeswidrigen Fakten geschaffen würden.

"Die Bundesregierung tut das Notwendige, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten", hob Habeck hervor. "Dazu zählt auch, dass wir Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen." Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Geschäfte in Deutschland müsse gesichert sein. Die unklaren Rechtsverhältnisse, Verstöße gegen die Meldepflicht und die Ankündigung der Liquidierung der Gazprom Germania zwängen die Bundesregierung nun zu diesem Schritt.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/kla

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2022 11:06 ET (15:06 GMT)

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