11.12.2015 18:34:39
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GKV: Nutzen und Nebenwirkungen neuer Arzneimittel besser prüfen
BERLIN (dpa-AFX) - Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben eine bessere Prüfung von Nutzen und Nebenwirkungen neuer Arzneimittel verlangt. Das Wissen über deren Nutzen- und Schadenspotenzial sei kurz nach Markteintritt noch recht vorläufig, erklärte der GKV-Spitzenverband am Freitag in Berlin. Gerade Neben- oder negative Wechselwirkungen mit anderen Präparaten würden in ihrem ganzen Ausmaß häufig erst bekannt, wenn das Arzneimittel bei Patienten im Alltag eingesetzt werde.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte, statt den Nutzen eines neuen Präparates nur einmal zu prüfen, sollten erneute Bewertungen auf Basis realer Versorgungsdaten für den Gemeinsamen Bundesausschuss verpflichtend sein. "So können Erkenntnisse über schwere Nebenwirkungen, die erst nach langer Behandlung auftreten, in eine erneute Bewertung einfließen", erläuterte er.
Seit Einführung der Arzneimittelmarktneuordnung (AMNOG) 2011 müssen Pharma-Hersteller den Zusatznutzen eines neuen Produktes nachweisen. Auf dieser Basis finden dann im ersten Jahr nach Markteintritt Preisverhandlungen zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband statt. Den Zusatznutzen von Medikamenten bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem.
Ärzte und Apotheker erhalten Informationen zu bisher unbekannten Wirkungen in der Regel über die sogenannten Rote-Hand-Briefe der Pharmaindustrie. "Insgesamt 27 Rote-Hand- oder Informationsbriefe gab es seit 2012 zu neuen Arzneimitteln", erläuterte der Verband./rm/DP/she
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