12.01.2020 15:34:00

Gewerkschaft vida: Laudamotion pfeift auf österreichisches Recht

Die Gewerkschaft vida wirft der Fluglinie Laudamotion, Tochtergesellschaft der Billigfluglinie Ryanair, den Bruch österreichischen Rechts vor und fordert Wirtschaftskammer und Behörden zum Handeln auf. Anlass ist ein Schreiben des Managements an die Lauda-Mitarbeiter, in dem laut vida zahlreiche rechtswidrige Handlungen angekündigt werden.

Demnach habe Lauda offenbar nicht mehr vor, neues Personal laut Kollektivvertrag anzustellen. Für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen KV-Regelungen, die die Arbeitszeit betreffen, nicht mehr gelten. Zudem möchte das Management einen Betriebsrat, getrennt für Flugbegleiter und Piloten, gründen.

"Die Ryanair-Tochter Lauda tritt jetzt endgültig österreichisches Recht mit Füßen. Wie lange kann und will die Wirtschaftskammer noch zuschauen? Ist es für Behörden und politisch Verantwortliche akzeptabel, dass sich ein Milliardenkonzern offensichtlich nicht an unsere Gesetze hält?", fragt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, in einer Aussendung am Wochenende. Der Kollektivvertrag gelte auch für neue Mitarbeiter und für überlassenes Personal.

Der Kollektivvertrag sei rechtsgültig zwischen der Wirtschaftskammer und Gewerkschaft abgeschlossen worden. Solange nicht eine der beiden Seiten den Kollektivvertrag aufkündige, gelte er in vollem Ausmaß für sämtliches Personal. Auch die bestehenden Arbeitszeitregelungen könnten nicht einseitig geändert werden. Adaptionen seien nur mittels einer Betriebsvereinbarung möglich. Eine derartige Betriebsvereinbarung gebe es aktuell nur für Piloten, das Kabinenpersonal unterliege den Regelungen des Kollektivvertrags.

Derzeit bekämpfe Laudamotion seinen Betriebsrat vor Gericht. "Wohl nicht einmal die Juristen von Lauda glauben, dass sie damit durchkommen", ist Liebhart überzeugt. Außerdem könne das Management in Österreich keinen Betriebsrat gründen. Ein getrennter Betriebsrat zwischen Cockpit- und Kabinenpersonal sei ohnehin rechtlich unmöglich, die Arbeitsverfassung definiere das fliegende Personal ausdrücklich als einen Betrieb.

Durch diese "eindeutigen Ankündigungen für vorsätzlich rechtswidriges Handeln" würden nicht nur die Beschäftigten verunsichert, sondern auch weiter Druck aufgebaut, damit die innerbetriebliche Mitbestimmung unter die Schirmherrschaft des irischen Managements rutsche. Alle verantwortlichen Stellen sowie die neue Regierung müssten Unternehmen wie Lauda in die richtige Bahnen leiten. "Das Nicht-Handeln der Wirtschaftskammer angesichts des aktuellen Dumpingwettbewerbs am Flughafen Wien wird in einer Bruchlandung enden", so der Gewerkschafter.

Am Freitag war bekannt geworden, dass bei Laudamotion laut einem Schreiben des Managements Neueinstellungen seit 1. Jänner nicht mehr unter den Kollektivvertrag fallen sollen. Sie würden seit ein paar Wochen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Durch die Einstellung über Crewlink solle es keine Gehaltseinbußen geben, wurde den Mitarbeitern im Rundschreiben versichert. Jene Mitarbeiter, die vor Jänner 2020 eingestellt wurden, sollen weiterhin im Rahmen des Lauda-KVs beschäftigt werden.

(Schluss) gru

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