27.07.2023 13:54:00
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Gerry-Weber-Pleite - Gutscheine nicht mehr einlösbar, Abverkauf
Die Gutscheine und Punkte "können nach eigener wirtschaftlicher Prüfung als Insolvenzforderung beim Handelsgericht Wien angemeldet werden, wobei jedenfalls eine Pauschalgebühr von 25 Euro zu zahlen ist und die Quotenaussichten derzeit noch nicht abschätzbar sind", heißt es in dem Schreiben. Die Gläubigerschützer vom Alpenländischen Kreditorenverband AKV hatten die Gutscheine mit etwa 500.000 Euro bewertet. Eine Quotenausschüttung erreicht üblicherweise höchstens 20 Prozent. Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der deutschen Gerry Weber International AG.
Die deutsche Muttergesellschaft strauchelte schon länger und befindet sich in einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren. Die Gerry Weber International AG hatte im April beim Essener Amtsgericht die Einleitung eines Sanierungsverfahrens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beantragt. Die Gerry Weber Retail GmbH, in der das Filialgeschäft gebündelt ist, hatte kurz darauf Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde Ende Juni eröffnet.
Von der österreichischen Insolvenz seien 25 Gläubiger mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 2,6 Mio. Euro betroffen, hieß es am vergangenen Freitag vom AKV. Die Bekleidungskette ist in Österreich mit 20 Standorten vertreten, mehr als hundert Beschäftigte verlieren ihre Jobs.
Gerry Weber wird als Modehersteller aber weiterhin in Österreich aktiv sein und den Textileinzelhandel mit den Marken Gerry Weber, Taifun, Samoon beliefern. Laut Angaben des deutschen Modekonzerns bleibt der österreichische Online-Shop für Endkunden bestehen.
spo/phs
ISIN DE0003304101 WEB http://www.gerryweber-ag.de/
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