25.04.2013 16:27:30

Fluglotsen gewinnen weiteren Schadensersatzprozess

   Von Kirsten Bienk

   Das Landesarbeitsgericht Hessen hat streikenden Fluglotsen den Rücken gestärkt. Es wies eine Schadensersatzklage von vier Airlines zurück und bestätigte ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt. Damit bleibt der Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung am Stuttgarter Flughafen im Jahr 2009 folgenlos. Die Airlines bekommen als unbeteiligte Dritte keinen Schadensersatz. Sie hatten zusammen rund 39.000 Euro gefordert. Außerdem müssen die Unternehmen die Kosten des Verfahrens tragen.

   Lufthansa, Germanwings, Tuifly und Air Berlin hatten bereits vom Arbeitsgericht Frankfurt im ersten Verfahren vor mehr als einem Jahr einen empfindlichen Dämpfer erhalten. Auch der Richter der ersten Instanz wies ihr Ansinnen ab. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein legaler Sympathiestreik von Fluglotsen am Stuttgarter Flughafen im Jahr 2009. Damals waren 22 organisierte Tower-Fluglotsen in den Ausstand getreten. Sie wollten ihre bereits seit einem Monat streikenden Kollegen auf dem Vorfeld und in der Verkehrszentrale des Airports unterstützen. Diverse Flüge der Airlines fielen aus oder verspäteten sich. Diesen Schaden sollten die Fluglotsen ersetzen.

   Die Fluggesellschaften akzeptierten im März 2012 die Ablehnung der Klage aber nicht und gingen in Berufung. Nach dem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts bleibt ihnen nun noch die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

   Lufthansa will diesen Weg offenbar gehen. "Für eine abschließende Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise werden die Kläger zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten", sagte Sprecher Peter Schneckenleitner dem Wall Street Journal Deutschland. Da grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssten, sei jedoch davon auszugehen, dass das Verfahren durch ein Gericht in höchster Instanz geklärt werden müsse. Die anderen Airlines waren zunächst für ein Statement nicht zu erreichen.

   Für Deutschlands größte Airline hat die Klage besondere Bedeutung. Sie verdeutliche die Problematik von Arbeitskonflikten in Infrastruktur-Unternehmen. Hier könnten einzelne Mitarbeitergruppen in Schlüsselpositionen durch Streiks mit minimalem Aufwand maximale Schäden für unbeteiligte Dritte und Bürger bewirken, hieß es.

   Die Gewerkschaft der Fluglotsen hat damit gerechnet, dass das Verfahren weiter fortgesetzt wird. Die Arbeitnehmervertreter sehen sich aber in ihrer Rechtsauffassung bestärkt. "Wir sind mit dem Urteil vollkommen zufrieden", sagte Sprecher Matthias Maas dem Wall Street Journal.

   Für die Gewerkschaft ist dieses Urteil ein weiterer Etappensieg, denn auch in anderen Tarifauseinandersetzungen drohen ihr Schadensersatzforderungen, die im Extremfall sogar ihre Existenz gefährden könnten.

   Das Gericht in erster Instanz hatte seinerzeit geurteilt, die klagenden Fluggesellschaften seien durch den Unterstützungsstreik der Fluglotsen weder in ihrem Recht verletzt worden noch habe die Gewerkschaft schuldhaft gehandelt. Entstandene Schäden der klagenden Fluggesellschaften seien, solange es sich um übliche oder unvermeidbare Folgewirkungen des Arbeitskampfes handele, grundsätzlich hinzunehmen.

   Kontakt zur Autorin: kirsten.bienk@dowjones.com

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   April 25, 2013 09:57 ET (13:57 GMT)

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