20.11.2020 21:25:00
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Fixkostenzuschuss 1 kann auch fragwürdige Kosten fördern
"Ob die Anmietung innerhalb eines Konzerns erfolgt oder von einem fremden Dritten, macht keinen Unterschied", sagt die Steuerberaterin Daniela Stastny von PwC laut dem Bericht. Die Mieten müssten der Höhe nach jedenfalls "fremdüblich" sein.
Die Vermietungen zwischen verbundenen Gesellschaften komme vor allem bei größeren Betrieben vor, schreibt die Zeitung mit Verweis auf Steuerberater. Diese beginnen erst Anträge auf Fixkostenzuschuss zu stellen. Bisher wurden von 40.000 Anträgen erst 330 von verbundenen Unternehmen gestellt.
Betriebe müssen, mieten sie ein Gebäude an, beim Vermieter um Mietreduktion anfragen. Nur dann können sie bei der Coronahilfen-Agentur COFAG um Hilfe ansuchen. Auch wenn verbundene Unternehmen Mieten abrechnen, muss mitunter ein Schreiben vorgelegt werden, das belegt, dass dies versucht wurde, sagen Steuerberater laut Zeitung.
Zinszahlungen verbundener Unternehmen untereinander sind laut Richtlinie des zuständigen Finanzministeriums von Minister Gernot Blümel (ÖVP) nicht erstattungsfähig. Bei der COFAG heißt es laut "Standard", die Regeln ließen keinen Spielraum: An wen die Miete fließt, sei bei der Bemessung des Zuschusses unerheblich.
(Schluss) phs

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