Zahlungsdienste-Richtlinie |
02.12.2021 12:06:39
|
EuGH: Vodafone darf keine Selbstzahlerpauschale von Kunden fordern - Aktie tiefer
Hintergrund ist, dass Vodafone Kabel Deutschland eine Selbstzahlerpauschale von 2,50 Euro verlangt, wenn Kunden ihre Rechnungen selbst mittels SEPA-Überweisung begleichen und ihr Vertrag vor Januar 2018 abgeschlossen wurde. Kunden mit neueren Verträgen müssen die Pauschale nicht bezahlen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt, daraufhin bat das Oberlandesgericht München den EuGH darum, das entsprechende EU-Recht genauer auszulegen. Das oberste Gericht der EU stellte nun klar, dass alle zusätzlichen Zahlungen nach Januar 2018 verboten seien, unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
In London fällt die Vodafone-Aktie aktuell um 1,58 Prozent auf 109,30 Pence.
/dub/DP/ngu
LUXEMBURG (dpa-AFX)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Kabel Deutschland Holding AGmehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |
Analysen zu Kabel Deutschland Holding AGmehr Analysen
Aktien in diesem Artikel
Vodafone Group PLC | 0,81 | -0,30% |