11.12.2024 11:17:54

EQS-CMS: Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.12.2024 / 11:17 CET/CEST
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Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien – 18. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung

Linz, 11.12.2024 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 15. August 2024 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 10. Dezember 2024 abgeschlossen.

Im Zeitraum vom 15. August 2024 bis einschließlich 10. Dezember 2024 hat die Fabasoft AG insgesamt 125.409 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 13. August 2024 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 14. August 2024 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 15,9477 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.985,80 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 2 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Zuletzt hat die Fabasoft AG im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Dezember 2024 insgesamt 4.232 Aktien wie folgt erworben:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) Volumen (EUR)
09.12.2024 2.635 17,306755 45.603,30
10.12.2024 1.597 17,450000 27.867,65

Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2024 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2024 veröffentlicht.

 

Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Investor Relations Manager
E-Mail: ir@fabasoft.com
Telefon: +43 732 60 61 62 0

 

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)



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Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Internet: www.fabasoft.com

 
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