BASEL, 10. Juli 2017
MEDIENMITTEILUNG
Dekotierung der Pax Anlage Aktien von der SIX Swiss Exchange und Befreiung von Publizitätspflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung
Die Aktien der Pax Anlage AG werden am 10. Oktober 2017 von der SIX Swiss Exchange dekotiert. Der letzte Handelstag ist der 9. Oktober 2017.
Die Pax Anlage AG hat am 9. Juni 2017 ein Gesuch um Dekotierung der Pax Anlage Aktien von der SIX Swiss Exchange sowie um Befreiung von Publizitätspflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung bis einschliesslich des letzten Handelstages eingereicht. Mit Entscheid vom 7. Juli 2017 bewilligte die SIX Exchange Regulation die Dekotierung sämtlicher Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 100 der Pax Anlage AG, Basel (Valoren-Nr. 217834). Die Dekotierung der Aktien erfolgt am Dienstag, 10. Oktober 2017. Der letzte Handelstag der Pax Anlage Aktien ist am 9. Oktober 2017.
Bereits mit Entscheid vom 16. Juni 2017 hiess die SIX Exchange Regulation das Gesuch der Pax Anlage AG um Befreiung von Publizitätspflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung gut. Inhalt und Dauer der gewährten Befreiungen gehen aus dem nachfolgenden Teil des Entscheids der SIX Exchange Regulation, der hier wörtlich wiedergegeben wird, hervor. Die Befreiungen treten mit der Publikation dieser Ad hoc-Mitteilung in Kraft.
Die Ziffern I bis II des Entscheids der SIX Exchange Regulation vom 16. Juni 2017 lauten wie folgt:
I. Die Pax Anlage AG (Emittentin), Basel, wird unter Vorbehalt von Ziff. III [Bemerkung Pax Anlage AG: Ziff. III des Entscheids, Vorbehalt der Veröffentlichung dieser Ad hoc-Mitteilung mit unveränderter Wiedergabe von Ziff. I bis II des Entscheid-Dispositivs an prominenter Stelle] bis und mit 9. Oktober 2017, von folgenden Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit:
a. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);
b. Führung eines Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);
c. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR i.V.m. Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]):
i. Ziff 1.07: Änderung folgender Ansprechpersonen:
- 1.07 (2) Chief Executive Officer;
- 1.07 (3) Chief Financial Officer;
- 1.07 (4) Head of Investor Relations,
ii. Ziffer 1.08: Änderung folgender Weblinks (URL):
- 1.08 (1) zur allgemeinen Webseite der Emittentin;
- 1.08 (4) zum Unternehmenskalender;
- 1.08 (5) zum Verzeichnis mit den Finanzabschlüssen (Jahres- und Halbjahresberichte),
iii. Ziffer 1.10: Änderung der Anlagepolitik/des Entschädigungsmodells bei Immobiliengesellschaften gemäss Art. 84 Abs. 1 KR,
iv. Ziffer 3.03: Einladung zur Generalversammlung (GV), und
v. Ziffer 3.06: Änderung im Zusammenhang mit Vinkulierungsbestimmungen gemäss Art. 685d ff. Obligationenrecht (OR).
II. Die Befreiung gemäss Ziff. l beginnt mit Veröffentlichung der Ad hoc-Mitteilung gemäsѕ den Vorgaben gemäss Ziff. III.
Kontakt Medien
Für Rückfragen: Nadine Blättler, nadine.blaettler@baloise.com, Tel. +41 58 285 83 29
Weitere Informationen über die Pax Anlage AG sind unter www.paxanlage.ch erhältlich.
Pax Anlage AG, Aeschengaben 21, 4051 Basel
Über die Pax Anlage AG
Die in Basel domizilierte Pax Anlage AG ist mehrheitlich im Besitz der Basler Leben AG und zu 100 Prozent an der Baloise Wohnbauten AG (Basel) beteiligt. Die Pax Anlage AG bildet zusammen mit dieser Beteiligung die «Pax Anlage Gruppe». Die Namenaktien der Pax Anlage AG werden an der Börse SIX Swiss Exchange AG (Immobiliengesellschaften) unter dem Valorensymbol PAXN gehandelt.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Die vorliegende Medienmitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche die derzeitigen Ansichten des Managements wiedergeben. Die künftigen tatsächlichen Resultate können wesentlich davon abweichen, namentlich aufgrund von Faktoren wie Marktumfeld, Nachfrage nach den Produkten der Pax Anlage AG, legislatorischen und regulatorischen Entwicklungen, Währungsschwankungen sowie Entwicklungen an den Finanzmärkten (nicht abschliessende Aufzählung). Aussagen zum Wachstum sind keine Gewinnprognosen und dürfen nicht derart interpretiert werden, dass künftige Ergebnisse die hier veröffentlichten Zahlen erreichen oder übertreffen werden. Die Gesellschaften der Pax Anlage Gruppe sind nur dann zur Aktualisierung der hier getroffenen Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen.