01.12.2021 05:02:00
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Ein Jahr Grasser-Buwog-Urteil - Warten auf schriftliche Ausfertigung
Der Prozess begann am 12. Dezember 2017 im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Neben den Hauptangeklagten saßen auch zahlreiche weitere Beschuldigte auf den Anklagebänken. Angeklagt war Korruption in der Causa Bundeswohnungs-Privatisierung und in der Causa Linzer Terminal Tower. Dazu kamen noch im Laufe des Verfahrens Anklagen zu Meischbergers Villa-Verkauf und zu Korruption bei Telekom-Lobbying, die das Verfahren noch länger und aufwändiger machten. Auch durch die Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Strafprozesses.
Der Hauptangeklagte Grasser, von 2000 bis 2007 Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), stand erstmals wegen Korruptionsverdachts vor Gericht. Er soll sich mit Hilfe seiner mitangeklagten Vertrauten - Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger - bereichert haben. Der Anklagevorwurf lautet, dass bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) in Grassers Amtszeit eine 9,6 Mio. Euro schwere geheime Provision an Hochegger und Meischberger in Wahrheit Schmiergeld gewesen sei. Weiters soll Grasser mit seinen Vertrauten für die Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower 200.000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Alle weisen die Vorwürfe zurück.
Richterin Marion Hohenecker verkündete am 4. Dezember 2020 mündlich das Urteil des Schöffengerichts. An der schriftlichen Ausfertigung arbeitet sie seitdem.
Rechtskräftig wurden nur die sechs Freisprüche im Korruptionsprozess. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch die Privatbeteiligten haben gegen das Urteil Rechtsmittel angemeldet. Die verurteilten Angeklagten haben Rechtsmittel angekündigt.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter kritisierte im Gespräch mit der APA einmal mehr die lange Verfahrensdauer von deutlich über zehn Jahren seit Beginn der Ermittlungen und dass es nach zwölf Monaten noch immer keine schriftliche Ausfertigung des Urteils gibt. Dies sei "skandalös". Ainedter hatte im Herbst einen Fristsetzungsantrag gestellt, das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat diesen Anfang November abgewiesen. Trotz der verhältnismäßig langen Zeit seit der mündlichen Urteilsverkündung liege wegen des umfangreichen Verfahrens keine Säumnis vor, so das OLG. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, Ainedter sprach damals von einer "Fehlentscheidung".
gru/stf
APA
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