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07.12.2015 19:46:39

EANS-Stimmrechte: S&T AG

EANS-PVR: S&T AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Stimmrechtsmitteilungen nach § 91 Abs.1 BörseG

Die grosso holding Gesellschaft mbH hat wie folgt am 4.12.2015 gemeldet:

1.

Gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 5 BörseG sowie § 92 Z. 7 BörseG teilen wir im Hinblick

auf das bisherige gemeinsame Vorgehen von grosso holding Gesellschaft mbH, DI

Hannes Niederhauser und Krtek13 AG betreffend die S&T AG mit, dass der

Stimmrechtsanteil der grosso holding Gesellschaft mbH, Wien, Österreich an der

S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5) aufgrund des Verkaufs von Aktien am 3.12.2015 durch

die grosso holding Gesellschaft mbH und die Krtek 13 AG die Schwellen von 30%

und 25% der Stimmrechte der S&T AG unterschritten hat und an diesem Tag (noch

ohne Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender

Rechtsträger, siehe 2.)23,61% (10.350.298 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind der

grosso holding Gesellschaft mbH 9,56% (4.191.182 Stimmrechte) nach §92 Z. 7

BörseG zuzurechnen. Die der grosso holding Gesellschaft mbH zuzurechnenden

Stimmrechte (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam

vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) werden dabei über folgende Unternehmen bzw.

Personen gehalten:

- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland

- Herr DI Hannes Niederhauser, Leonding, Österreich

2.

Im Zuge der Aktienverkäufe wurde am 3.12.2015 zugleich die Gruppe gemeinsam

vorgehender Rechtsträger bestehend aus der grosso holding Gesellschaft mbH,

Herrn DI Hannes Niederhauser und der Krtek13 AG aufgelöst; die Stimmrechte

dieser Aktionäre sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z 7 BörseG zusammenzurechnen.

3.

Die grosso holding Gesellschaft mbH hat somit aufgrund des Verkaufs von Aktien

der S&T AG am 3.12.2015 und die Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender

Rechtsträger am 3.12.2015 mit ihrer direkten Beteiligung die Schwelle von 15%

unterschritten und hält somit unmittelbar 14,05% (6.159.116 Stimmrechte).

grosso holding Gesellschaft mbH im eigenen Namen sowie für

Krtek13 AG

DI Hannes Niederhauser

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Die Krtek13 AG hat wie folgt am 4.12.2015 gemeldet:

1.

Gemäß § 91 Abs. 1 und Abs. 5 BörseG sowie § 92 Z. 7 BörseG teilen wir im

Hinblick auf das bisherige gemeinsame Vorgehen von grosso holding Gesellschaft

mbH, DI Hannes Niederhauser und Krtek13 AG betreffend die S&T AG mit, dass der

Stimmrechtsanteil der Krtek13 AG, Landshut, Deutschland an der S&T AG (ISIN

AT0000A0E9W5) aufgrund des Verkaufs von Aktien am 3.12.2015 durch die Krtek 13

AG und die grosso holding Gesellschaft mbH die Schwellen von 30% und 25% der

Stimmrechte der S&T AG unterschritten hat und an diesem Tag (noch ohne

Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger,

siehe 2.) 23,61% (10.350.298 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind der Krtek13 AG

19,02% (8.337.581 Stimmrechte) nach §92 Z. 7 BörseG zuzurechnen. Die der Krtek

13 AG zuzurechnenden Stimmrechte (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der

Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) werden dabei über folgende

Unternehmen bzw. Personen gehalten:

- grosso holding Gesellschaft mbH, Wien, Österreich

- Herr DI Hannes Niederhauser, Leonding, Österreich

2.

Im Zuge der Aktienverkäufe wurde am 3.12.2015 zugleich die Gruppe gemeinsam

vorgehender Rechtsträger bestehend aus der grosso holding Gesellschaft mbH,

Herrn DI Hannes Niederhauser und der Krtek13 AG aufgelöst; die Stimmrechte

dieser Aktionäre sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z. 7 BörseG zusammenzurechnen.

Aufgrund der kontrollierenden Beteiligung von Herrn DI Hannes Niederhauser im

Ausmaß von mehr als 50% der Stimmrechte der Krtek13 AG sind die von der Krtek13

AG an der S&T AG gehaltenen Aktien gemäß § 92 Z. 4 BörseG Herrn DI Niederhauser

einseitig zuzurechnen.

3.

Die Krtek13 AG hat somit durch den Verkauf von Aktien der S&T AG am 3.12.2015

und die Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger am 3.12.2015 mit

ihrer direkten Beteiligung an der S&T AG die Schwelle von 5% unterschritten und

hält somit unmittelbar 4,59% (2.012.717 Stimmrechte).

Krtek13 AG im eigenen Namen sowie für

grosso holding Gesellschaft mbH

DI Hannes Niederhauser

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Herr DI Hannes Niederhauser hat wie folgt am 4.12.2015 gemeldet:

1.

Gemäß § 91 Abs. 1 und Abs. 5 BörseG sowie § 92 Z. 4 und Z. 7 BörseG teile ich im

Hinblick auf mein bisheriges gemeinsames Vorgehen mit der Krtek13 AG und der

grosso holding Gesellschaft mbH betreffend die S&T AG mit, dass mein

Stimmrechtsanteil an der S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5) aufgrund des Verkaufs von

Aktien am 3.12.2015 durch die Krtek 13 AG und die grosso holding Gesellschaft

mbH die Schwellen von 30% und 25% der Stimmrechte der S&T AG unterschritten hat

und an diesem Tag (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam

vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) 23,61% (10.350.298 Stimmrechte) beträgt;

hiervon sind mir 18,64% (8.171.833 Stimmrechte) nach §92 Z. 7 BörseG

zuzurechnen.

Die mir zuzurechnenden Stimmrechte (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der

Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) werden dabei über folgende

Unternehmen bzw. Personen gehalten:

- grosso holding Gesellschaft mbH, Wien, Österreich

- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland

2.

Im Zuge der Aktienverkäufe wurde am 3.12.2015 zugleich die Gruppe gemeinsam

vorgehender Rechtsträger bestehend aus mir, DI Hannes Niederhauser, der grosso

holding Gesellschaft mbH und der Krtek13 AG aufgelöst; die Stimmrechte dieser

Aktionäre sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z. 7 BörseG zusammenzurechnen.

Aufgrund der von mir gehaltenen kontrollierenden Beteiligung im Ausmaß von mehr

als 50% der Stimmrechte der Krtek13 AG sind die von der Krtek13 AG an der S&T AG

gehaltenen Aktien gemäß § 92 Z. 4 BörseG aber weiterhin mir, DI Hannes

Niederhauser, einseitig zuzurechnen.

3.

Ich, DI Hannes Niederhauser habe somit aufgrund des Verkaufs von Aktien der S&T

AG am 3.12.2015 und die Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger

am 3.12.2015 die Schwelle von 10% unterschritten, sodass mein Stimmrechstanteil

an diesem Tag 9,56% (4.191.182 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind mir 4,59%

(2.012.717 Stimmrechte) nach §92 Z. 4 BörseG zuzurechnen. Die mir zuzurechnenden

Stimmrechte werden dabei über folgendes Unternehmen gehalten:

- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland

Meine direkte Beteiligung an der S&T AG hat sich nicht verändert; ich halte

unmittelbar 4,97% (2.178.465 Stimmrechte).

DI Hannes Niederhauser

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Rückfragehinweis:

ir@snt.at; +431801911125;

Emittent: S&T AG

Industriezeile 35

A-4021 Linz

Telefon: +43 664 6119214

FAX: +43 1 80191 1290

Email: ir@snt.at

WWW: www.snt.at

Branche: Informationstechnik

ISIN: AT0000A0E9W5, DE000A1HJLL6

Indizes:

Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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