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10.03.2020 12:28:00

DIP wird Hilfszahlung für diejenigen anbieten, die über die Dienste von DIP in Teilzeit oder befristet beschäftigt sind, wenn sie aufgrund einer Coronavirus-bedingten Erkrankung arbeitsunfähig sind

DIP Corporation (im Folgenden "DIP" genannt), Hauptsitz: Minato-ku, Tokio, Japan; Präsident und CEO: Hideki Tomita gab am Montag, den 9. März, bekannt, dass das Unternehmen eine Hilfszahlung für diejenigen anbieten wird, die über die Webseiten von Baitoru, Baitoru NEXT oder Hatarako.net in Teilzeit oder befristet beschäftigt sind (siehe Hinweis unten), wenn sie aufgrund einer Coronavirus-bedingten Erkrankung arbeitsunfähig sind.

Mitteilung von Hideki Tomita, Präsident und CEO

Wir sehen uns heute mit einer Krise konfrontiert, da die Ausbreitung des Coronavirus ein Klima der Angst in aller Welt verursacht.

Wir alle sorgen uns um unsere Angehörigen, Freunde, Klassenkameraden und Arbeitskollegen. Wir haben viel Zeit auf die Diskussion verwendet, was DIP unter diesen Umständen tun kann.

Selbstverständlich haben wir Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um Ansteckung zu vermeiden, indem wir Telearbeit befürworten, gleitende Arbeitszeitplanung einführen und unsere Mitarbeiter einschränken, was die Fahrten in überfüllten Zügen oder die Versammlung in großen Gruppen etc. betrifft.

Darüber hinaus haben wir damit begonnen, kostenlose Stellenausschreibungen auf unseren Rekrutierungswebseiten für Kunden anzubieten, die dringend kurzfristigen Ersatz für ihre aktuellen Mitarbeiter benötigen, die aufgrund des Ausfalls von Unterricht und Aktivitäten an öffentlichen Schulen bei ihren Kindern zuhause bleiben müssen.

Trotzdem haben wir immer noch das Gefühl, mehr tun zu müssen.

In der Erkenntnis, dass viele unserer Nutzer in Teilzeit oder befristet Beschäftigte sind, bin ich mir durchaus darüber im Klaren, dass sie nicht von den Leistungen bezahlter Abwesenheit oder Elternurlaub profitieren, die festangestellte Beschäftigte absichern. So schrecklich es auch ist, wir müssen die Möglichkeit einräumen, dass sich manche dieser Nutzer eine Coronavirus-bedingte Erkrankung zuziehen könnten und aufgrund eines Einkommensverlusts einem starken finanziellen Druck ausgesetzt sind. All dies zusätzlich zu der Belastung, die durch ihre gesundheitlichen Probleme verursacht werden.

Unter diesen Umständen dachten wir uns, dass wir die Sorge unter unseren Nutzern wenigstens zum Teil mindern könnten, indem wir denjenigen, die nicht durch die Sicherheitsnetze geschützt sind, die festangestellten Beschäftigten zur Verfügung stehen, eine Hilfszahlung anbieten.

Infolgedessen kündigen wir heute ein vorübergehendes Hilfszahlungs-Programm für unsere Nutzer an, die in Teilzeit oder befristet beschäftigt sind und infolge des Coronavirus erkranken könnten. DIP bietet den Nutzern, die zwischen dem 1. März 2017 und jetzt über Baitoru, Baitoru NEXT oder Hatarako.net eine Beschäftigung erhalten haben, eine Hilfszahlung für einen Zeitraum von bis zu einem halben Monat an, wenn sie aufgrund einer Coronavirus-bedingten Erkrankung arbeitsunfähig sind.

*Ein halber Monat = der Zeitraum, der für die Behandlung erforderlich sein soll

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der folgenden Website:

https://www.baitoru.com/pdt/shien2020 (nur japanisch)
https://www.hatarako.net/contents/shien2020 (nur japanisch)

Es ist unser aufrichtiger Wunsch, dass dieses Programm unseren geschätzten Nutzern eine gewisse Erleichterung und Seelenfrieden verschafft und vielleicht den Hauch einer guten Nachricht in diesen düsteren Tagen mit sich bringt.

Darüber hinaus hoffen wir, dass dieses Hilfsprogramm als Sprungbrett für eine umfangreichere Diskussion dienen könnte, was die Diskrepanz zwischen den in Teilzeit oder befristet Beschäftigten und den festangestellten Mitarbeitern angeht.

Getreu unserer Unternehmensphilosophie "wir bei DIP möchten Träume, Ideen und Leidenschaft erschließen, um eine bessere Gesellschaft zu schaffen" werden wir auch weiterhin Überlegungen anstellen, wie wir den bestmöglichen Beitrag leisten können, um gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen für alle zu fördern.

Angaben zur Zahlung

Anspruchsberechtigte Personen: in Teilzeit oder befristet Beschäftigte (in Teilzeit, Leiharbeiter, befristet und ausgelagert, außer festangestellte Beschäftigte), die zwischen dem 1. März 2017 und jetzt über Baitoru, Baitoru NEXT oder Hatarako.net beschäftigt sind und jetzt aufgrund einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus gezwungen sind, ihrer Arbeit fernzubleiben.
* Nicht anwendbar, wenn vom Unternehmen (Arbeitgeber) oder einer öffentlichen Einrichtung eine Entschädigung erfolgt

  • Höhe der Zahlung: eine Summe, die dem Gehalt für einen halben Monat (bis zu maximal 100.000 Yen) entspricht
  • Annahmefrist für Zahlungsanträge: beginnend am 9. März 2020
  • Angaben zum Antragsverfahren etc.:
    https://www.baitoru.com/pdt/shien2020 (nur japanisch)
    https://www.hatarako.net/contents/shien2020 (nur japanisch)

Hinweis: Für den Zweck dieses Hilfsprogramms gilt Folgendes: die Wendung "in Teilzeit und befristet Beschäftigte" bezieht sich auf die Beschäftigten, die nicht fest angestellt sind, und umfasst Teilzeitarbeiter, diejenigen, die befristete Arbeitsverträge haben, und diejenigen, die von Agenturen als Leiharbeiter und ausgegliederte Arbeiter an ein Unternehmen vermittelt wurden. Um sich für das Hilfsprogramm zu qualifizieren, muss ein Beschäftigter zwischen dem 1. März 2017 und jetzt über Baitoru, Baitoru NEXT oder Hatarako.net Arbeit erhalten haben und aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus arbeitsunfähig sein.

Unternehmensprofil

Firmenname: DIP Corporation
Gegründet: März 1997
Kapital: ¥1.085 Millionen (mit Stand Ende November 2019)
Anzahl der Beschäftigten: 1.967 (mit Stand vom 1. April 2019. Festangestellte Beschäftigte)
Börsennotierung: TSE 1. Abschnitt
Jahresumsatz: 42,1 Milliarden (Geschäftsjahr endete im Februar 2019)
URL: https://www.dip-net.co.jp/en/company/overview

Sollte es irgendwelche Diskrepanzen zwischen den Dokumenten in japanischer und englischer Sprache geben, sind die Dokumente in japanischer Sprache maßgeblich.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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