19.11.2015 20:24:39
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DGAP Zwischenmitteilung: Intertainment AG
Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2015
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.11.2015 20:25
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 19. November 2015 - Der Intertainment Konzern hat die ersten drei
Quartale 2015 mit einem gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum
höheren Periodenfehlbetrag in Höhe von -345 TEuro abgeschlossen, nach -296
TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit beläuft sich ebenfalls auf -345 (i.V. -296) TEuro.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 30.
September 2015 von einer verminderten Bilanzsumme geprägt. Sie ist von 261
TEuro zum 31. Dezember 2014 auf 156 TEuro gefallen. Grund dafür sind vor
allem geringere Finanzmittel durch die in den ersten drei Quartalen
entstandenen Aufwendungen.
Unverändert zu den beiden ersten Zwischenabschlüssen dieses Jahres weist
Intertainment auch in der 9-Monats-Bilanz auf der Aktivseite der Bilanz
lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus. Die
Zahlungsmittel haben sich von 186 Teuro auf 47 Teuro verringert. Der
Buchwert des Filmvermögens beträgt unverändert 33 TEuro. Die Forderungen
und sonstigen Vermögenswerte betragen 74 TEuro, nach 33 TEuro zum
Bilanzstichtag 2014.
Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 75 TEuro auf 10.025
TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind
die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die
Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH
erhaltenen Darlehen samt Zinsen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben
sich um 16 TEuro auf 59 TEuro erhöht. Die sonstigen kurzfristigen
Rückstellungen wurden um 26 TEuro auf 78 TEuro reduziert. Die sonstigen
kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich dagegen um 8 TEuro auf 49 TEuro
erhöht. Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.689 TEuro zum
Bilanzstichtag 2014 auf -9.874 TEuro zum 30. September 2015 verringert.
Diese Veränderung ist auf die im August 2015 durchgeführte Kapitalerhöhung
zurückzuführen - sie hat sich positiv ausgewirkt -, wohingegen sich der
Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 345 TEuro negativ auf das
Eigenkapital ausgewirkt hat. Das gezeichnete Kapital ist aufgrund der
Kapitalerhöhung von 15.137 TEuro auf 15.297 TEuro gestiegen. Die
Kapitalrücklage blieb dagegen mit 1.328 TEuro ebenso unverändert wie die
gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.
Der Intertainment Konzern erzielte in den ersten drei Quartalen 2015 einen
Umsatz von 0 TEuro (vergleichbarer Vorjahreszeitraum 10) TEuro. Die
sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 0 (i.V. 80) TEuro. Der
Materialaufwand ist auf 7 (i.V. 28) TEuro gefallen.
Der Personalaufwand ist um 9 TEuro gestiegen. Er betrug in den ersten drei
Quartalen 2015 insgesamt 36 TEuro und betrifft insbesondere die Vergütung
des Vorstands. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte Intertainment noch
einen Personalaufwand von 27 TEuro ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sind dagegen um 38 TEuro auf 225 TEuro gefallen. Sie umfassen
im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -72 (i.V. -68) TEuro. Es umfasst vor
allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH
gewährten verzinslichen Darlehen.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2015 sowie nach Ende
des Berichtszeitraums
Beteiligung an SightSound Technologies
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert
zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von
10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.
SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von
Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit
umstritten. Das US-Patentamt hatte sie allerdings im Dezember 2010
bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound
abgeschlossen. SightSound hatte daraufhin im Oktober 2011 Klage gegen Apple
wegen der Verletzung der Patente eingereicht. Diese Klage bezieht sich auf
die iTunes-Plattform. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Apple zwei Patente
von SightSound zur Überprüfung vor das Patent Trial and Appeal Board (PTAB)
der US-Patentbehörde gebracht. Dieses verwarf die Patente im Oktober 2014
als nicht patentierbar und entschied damit zugunsten von Apple.
Mitte Oktober informierte SightSound Intertainment darüber, dass es vor dem
United States Court of Appeals for the Federal Circuit Rechtsmittel gegen
die Entscheidung des PTAB eingelegt hat. Im weiteren Verlauf des
Geschäftsjahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wurden Schriftsätze im
Rahmen des Berufungsverfahrens ausgetauscht. In einem nächsten Schritt fand
Anfang Oktober 2015 ein mündlicher Erörterungstermin vor dem Gericht statt.
Im Nachgang dazu wird nun ein Urteil erwartet.
Kapitalerhöhungen
Im Juli/August 2015 führte Intertainment eine Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital durch. Die Kapitalerhöhung diente der Stärkung der
Eigenkapitalsituation und der Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs.
Angeboten wurden bis zu 160.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der
Bezugspreis betrug 1,00 Euro je Aktie und das Bezugsverhältnis 94:1. Im
Rahmen der Kapitalerhöhung hatte der Intertainment Großaktionär MK Medien
Beteiligungs GmbH eine Zeichnungsgarantie in Höhe von 160.000 Euro
abgegeben.
Durch die Kapitalerhöhung stieg das Grundkapital der Gesellschaft von
15.136.853,00 Euro auf 15.296.853,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1.
Januar 2015 gewinnberechtigt.
Am 19. November 2015 beschloss der Vorstand von Intertainment mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
um bis zu 1.000.000,00 Euro. Die Kapitalerhöhung soll der Stärkung der
Eigenkapitalsituation und der Deckung des Liquiditätsbedarfs der
Gesellschaft sowie dem Wiederaufbau des operativen Geschäfts dienen.
Angeboten werden danach bis zu 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je
Aktie. Der Bezugspreis beträgt 1,00 Euro je Aktie; das Bezugsverhältnis
beträgt 16:1. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von
15.296.853,00 Euro gegen Bareinlagen um einen Betrag von bis zu
1.000.000,00 Euro auf insgesamt bis zu 16.296.853,00 Euro erhöht. Die neuen
Aktien werden ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt sein und sollen nach
Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handel im regulierten Markt (General
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am Montag, 30. November 2015, und
endet voraussichtlich am Montag, 14. Dezember 2015. Ein börslicher
Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder
Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Zwei
Ankeraktionäre haben bereits Zeichnungsgarantien über bis zu insgesamt
1.000.000,00 Euro abgegeben.
Darlehens-Prolongation
Im Mai 2015 wurde die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH
gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der
Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für
die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte
vor.
Insolvenz der Phoenix Media GmbH
Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30.
November 2011 Insolvenz angemeldet. Intertainment hat im Oktober 2015 mit
dem Insolvenzverwalter einen abschließenden Vergleich zur Abgeltung
möglicher Ansprüche abgeschlossen und in diesem Zusammenhang eine Zahlung
von 117 Teuro an den Insolvenzverwalter geleistet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die im Konzernanhang zum 31. Dezember 2014 dargelegten Angaben zu den
sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Eventualschulden sowie
Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.
Vorstand
Ende Oktober hat der Aufsichtsrat der Intertainment AG Felix Petri mit
Wirkung zum 1. November 2015 zum neuen Vorstandsmitglied des Unternehmens
berufen. Der 44jährige Finanzökonom (EBS) hat umfangreiche
Management-Erfahrung im Finanz- und EDV-Bereich. Er verantwortet bei
Intertainment zuvorderst operative Themenstellungen und entlastet damit den
bisherigen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß.
Petri hält über 3 Prozent der Intertainment Aktien. Damit ist er der
zweitgrößte Aktionär des Unternehmens nach der MK Medien Beteiligungs GmbH.
Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende
November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige
Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und
Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben
vom 15. Dezember 2014 hatte die DPR Intertainment mitgeteilt, dass sie eine
fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle
Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige
Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise
nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser
Auffassung nicht angeschlossen und der Fehlerfeststellung deshalb nicht
zugestimmt. Daraufhin wurde eine Überprüfung durch die Bafin angeordnet.
Intertainment hat im Berichtszeitraum gegenüber der Bafin Stellung
genommen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken
Der Zwischenbericht für die ersten drei Quartale 2015 wurde unter der
Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern')
aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven
Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine
geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen
fortführen kann. Insgesamt ist die Einschätzung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit von den wesentlichen Unsicherheiten geprägt, dass der
Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK
Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist, und weitergehende Erklärungen
seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH abgegeben und bestehende
Vereinbarungen seitens der MK Medien Beteiligungs GmbH verlängert werden
müssen. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung, der
Abgabe weiterer Erklärungen und der Verlängerung der bestehenden
Vereinbarungen durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management
davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel,
Erklärungen und Verlängerungen zur Verfügung gestellt bzw. abgegeben
werden. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgen und
sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie
geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG wegen
Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung gefährdet.
Bezüglich der übrigen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns
verweisen wir auf den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2014.
München, 19. November 2015
Intertainment AG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat
19.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Brienner Str. 12
80333 München
Deutschland
Internet: http://www.intertainment.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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