09.12.2014 23:34:47
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000PET1111
Zielgesellschaft: PETROTEC AG; Bieter: REG European Holdings B.V.
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots für die PETROTEC AG
§ 10 WpÜG Mitteilung:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
REG European Holdings B.V.
Schiphol Boulevard 231
1118 BH Amsterdam Schiphol
Niederlande
Zielgesellschaft:
PETROTEC AG
Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18
46325 Borken
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10597
ISIN: DE000PET1111
Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.
REG European Holdings B.V. ('Bieterin') hat heute entschieden, den
Aktionären der PETROTEC AG ('Petrotec') im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten (das 'Übernahmeangebot'), ihre
auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Petrotec (die
'Petrotec-Aktien') zu einem Preis in Höhe der gesetzlichen
Mindestgegenleistung in bar zu erwerben.
Die Bieterin hat heute einen Anteilskaufvertrag mit IC Green Energy Ltd.
('ICG') über den Erwerb der von ICG gehaltenen Petrotec-Aktien -
entsprechend einem Anteil von 69,082% am Grundkapital - abgeschlossen. Der
Vollzug des Kaufvertrags ist demnächst zu erwarten.
Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable
Energy Group, Inc, USA. ICG wird als Gegenleistung für die Petrotec-Aktien
Aktien der Renewable Energy Group, Inc. im Wert von USD 1,235 je
Petrotec-Aktie erhalten. Die Anzahl der Aktien der Renewable Energy Group
wird nach dem von Bloomberg errechneten volumengewichteten 30 Handelstage
NASDAQ Durchschnittskurs dieser Aktien zum gestrigen Tag ermittelt werden.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bedingungen stehen.
Die Angebotsunterlage mit den näheren Regelungen zum Übernahmeangebot und
weiteren, das Angebot betreffenden Informationen wird im Internet unter:
www.regi.com/petrotec-tender-offer
veröffentlicht werden.
Die Angebotsunterlage wird außerdem mit Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der Petrotec wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen
das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Inhaber von
Petrotec-Aktien können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden
sind, auf der Internetseite www. regi.com/petrotec-tender-offer einsehen.
Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei
an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Petrotec-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Petrotec-Aktien
dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung
einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung seitens der Bieterin.
Das Angebot zum Erwerb der Petrotec-Aktien wird sich ausschließlich nach
den Bestimmungen der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des
Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen Informationen, die in
dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären von Petrotec wird dringend empfohlen, nach ihrer
Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Übernahmeangebots für Petrotec zu erhalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung').
Das Übernahmeangebot wird nicht nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten
von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von Petrotec können nicht
darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer
anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu
können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Amsterdam, 9. Dezember 2014
REG European Holdings B.V.
Managing Directors
Ende der WpÜG-Meldung
09.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

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